Kann mir jemand eine Formulierung zur Einräumung eines gegenseitigen Vorkaufsrechts an Bruchteilseigentum geben. Ich finde nicht das richtige.
Es sind insgesamt vier Eigentümer, die sich jeweils gegenseitig an ihren Miteigentumsanteil ein Vorkaufsrecht einräumen wollen. Schreibt man einfach nur, dass sich alle Eigentümer gegenseitige Vorkaufsrechte an ihrem jeweiligen Miteigentumsanteil einräumen und die Eintragung bewilligen und beantragen. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Und was ist dann, wenn einer tatsächlich seinen 1/4 Anteil verkaufen sollte, müssen dann alle anderen das Vorkaufsrecht ausüben oder kann es auch nur einer ausüben?
Vorkaufsrecht an Bruchteilseigentum
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 21.01.2010, 19:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: Advoware
Guten Morgen!
Ich würde sagen, dass das auch auf die Formulierung ankommt. Entweder du schreibst, dass sie Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB sein sollen oder halt das "jedem Einzelnen für sich, unabhängig von den übrigen Berechtigten" ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.
Wie ist es denn gewünscht?
Ansonsten würde ich auf jeden Fall noch beantragen, dass Sie gleichrang untereinander bekommen sollen. Außerdem könnte man noch erwähnen, wer im Falle der Ausübung die Kosten zu tragen hat.
Das fällt mir jetzt spontan so ein.
Ich würde sagen, dass das auch auf die Formulierung ankommt. Entweder du schreibst, dass sie Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB sein sollen oder halt das "jedem Einzelnen für sich, unabhängig von den übrigen Berechtigten" ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.
Wie ist es denn gewünscht?
Ansonsten würde ich auf jeden Fall noch beantragen, dass Sie gleichrang untereinander bekommen sollen. Außerdem könnte man noch erwähnen, wer im Falle der Ausübung die Kosten zu tragen hat.
Das fällt mir jetzt spontan so ein.