Überlassungsvertrag und Grundschuld aufheben

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
lufro13
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 10.06.2015, 11:52
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Todendorf

#1

26.10.2015, 15:13

Guten Tag liebe ReNo's!
Wir haben bei uns einen Grundstücksüberlassungsvertrag beurkundet, direkt im Anschluss eine Grundschuld.
Parteien sind Lebenspartner, nicht verheiratet oder sonst wie verbunden. Das Finanzamt hat nun einen Steuerbescheid erlassen, den die beiden nicht zahlen können/wollen. Also soll ich das nun alles wieder rückgängig machen...

So einen Überlassungsvertrag aufzuheben finde ich nicht besonders schwierig, aber was mache ich mit der Grundschuld. Dort steht im Eingangsbogen "gemeinsam Kreditnehmer und Eigentümer genannt".

Reicht es, wenn man das ändert in...
1. Max Mustermann
-nachstehend Kreditnehmer und Eigentümer genannt-
2. Manuela Maus
-nachstehend Kreditnehmer genannt-

Oder muss das auch aufgeoben und neu beurkundet werden?? :kopfkratz
:wink2
Jupp03/11

#2

26.10.2015, 15:24

Wenn die Grundschuld nach wie vor vollzogen werden soll, ist bei der Urkunde gar nichts zu ändern.
Man könnte sich überlegen, ob man bei dem Aufhebungsvertrag einen Zusatz macht und denjenigen, der kein Miteigentümer wird, bzgl. der Haftung für fremde Schuld belehrt.
lufro13
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 10.06.2015, 11:52
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Todendorf

#3

27.10.2015, 14:15

Ok... :thx


Dann schaue ich mal das ich die Sache vom Tisch bekomme.
:wink2
Antworten