Kaufpreiszahlung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Maria56
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#1

30.04.2015, 10:11

Hallo liebe Fories,

ich habe da mal eine Frage. Gibt es eine Regelung, dass der Kaufpreis nur auf ein Konto des Verkäufers gezahlt werden muss. Oder ist es auch möglich, dass der Verkäufer das Konto eines Dritten angibt bzw. die Kaufpreiszahlung an das Gericht gezahlt wird, da der Verkäufer in einer anderen Sache einen Betrag an das Gericht zahlen muss. Würde das Gericht die Zahlung annehmen?

Gibt es da irgendeine Fundstelle???

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!!

LG
Maria
Stromberg
Kennt alle Akten auswendig
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#2

30.04.2015, 10:22

Ich meine, dass der Verkäufer das Konto angeben kann, welches er möchte. Er bestimmt es ja in dem Vertrag und bestätigt es durch seine Unterschrift. Ich glaube nicht, dass er verpflichtet ist, den Grund anzugeben. Und warum sollte das Gericht das Geld nicht annehmen? Wenn Du die Zahlung/Grund genau aufführst und den Namen des Verkäufers nennst? Ich denke, das geht.
Maria56
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#3

30.04.2015, 10:28

Ok, vielen Dank.
Jupp03/11

#4

30.04.2015, 10:48

Eine Zahlung an das Gericht scheidet zunächst einmal aus. Im übrigen wie vor.
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