Veräußerung trotz Rückauflassungsvormerkung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

24.03.2015, 11:20

Hallo zusammen... Folgender Fall:

A und B haben vor ein paar Jahren ihren Grundbesitz unentgeltlich an ihren Sohn C veräußert.

Zugunten von A und B wurde eine Rückauflassungsvormerkung wie folgt im Grundbuch eingetragen.

C verpflichtet sich gegenüber A und B zu Lebzeiten von A und B den Übertragungsgegenstand nicht zu veräußern. Für den Fall, dass C gegen das Verbot verstößt, also zu Lebzeiten von A und B den Übertragungsgegenstand veräußert, fällt der Übertragungsgegenstand an A und B zurück. Zur Absicherung des Veräußerungsverbotes bewilligen und beantragen die Erschienenen zugunsten von A und B - als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB - die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch - befristet auf die Lebenszeit von A und B.

Nun will C einen 1/2 ideellen Anteil an seine Ehefrau übertragen. Kann er das, obwohl die Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist?
JensW
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#2

30.03.2015, 11:52

Sicher kann er das... Warum auch nicht...
C hat nur ein Problem, wenn er seine Eltern hierüber nicht in Kenntnis setzt...
Jupp03/11

#3

30.03.2015, 12:10

Das Problem hätte wohl eher die Ehefrau.
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