Nachträgliche Änderung der Urkunde bezüglich des Namens

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jupp03/11

#1

05.03.2015, 14:54

Das Amtsgericht kann hier die Ergänzung der Urkunde nicht verlangen.
Der Nachweis ist zu führen durch eine Heiratsurkunde, in der der Geb.-Name wie üblich steht und weiter, dass sie nunmehr den Familiennamen X führt. Diese Urkunde ist in gehöriger Form dem GBA vorzulegen und der Vertrag unberichtigt wieder einzureichen.
Jupp03/11

#2

05.03.2015, 15:20

Die Urkunde ist nicht falsch; der Nachweis kann geführt werden wie bereits ausgeführt.
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