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Re: Nachträgliche Änderung der Urkunde bezüglich des Namens

Verfasst: 05.03.2015, 14:54
von Jupp03/11
Das Amtsgericht kann hier die Ergänzung der Urkunde nicht verlangen.
Der Nachweis ist zu führen durch eine Heiratsurkunde, in der der Geb.-Name wie üblich steht und weiter, dass sie nunmehr den Familiennamen X führt. Diese Urkunde ist in gehöriger Form dem GBA vorzulegen und der Vertrag unberichtigt wieder einzureichen.

Re: Nachträgliche Änderung der Urkunde bezüglich des Namens

Verfasst: 05.03.2015, 15:20
von Jupp03/11
Die Urkunde ist nicht falsch; der Nachweis kann geführt werden wie bereits ausgeführt.