Re: Nachträgliche Änderung der Urkunde bezüglich des Namens
Verfasst: 05.03.2015, 14:54
Das Amtsgericht kann hier die Ergänzung der Urkunde nicht verlangen.
Der Nachweis ist zu führen durch eine Heiratsurkunde, in der der Geb.-Name wie üblich steht und weiter, dass sie nunmehr den Familiennamen X führt. Diese Urkunde ist in gehöriger Form dem GBA vorzulegen und der Vertrag unberichtigt wieder einzureichen.
Der Nachweis ist zu führen durch eine Heiratsurkunde, in der der Geb.-Name wie üblich steht und weiter, dass sie nunmehr den Familiennamen X führt. Diese Urkunde ist in gehöriger Form dem GBA vorzulegen und der Vertrag unberichtigt wieder einzureichen.