Löschung Reallast und Nießbrauchsrecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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ina85
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#1

29.01.2015, 15:57

Hallo!!

Kleine bescheidene Frage. Ich hab einen Kaufvertrag auf dem Tisch in Abt. II sind eine Reallast und ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht eingetragen. Die Berechtigten sind jeweils verstorben.

Es fehlt bei beiden Rechten der Hinweis darauf, dass zur Löschung der Rechte Todesnachweis genügt.
Muss dieser zwingend drin stehen? Diese Rechte sind schon etwas älter. Hatte den Fall noch nie. Muss ich hier etwas anders machen?? :kopfkratz
Jupp03/11

#2

29.01.2015, 16:04

Welchen Inhalt hat die Reallast?
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ina85
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#3

29.01.2015, 16:07

Wortwörtlich steht im Grundbuch:

"Reallast, bestehend aus einer monatlichen Leibrente von 400,00 DM für den Renter xy, geb. am ..., wohnhaft...., Gem. Beiwlligung vom... zu gleichem Rang mit dem Recht Abt. II Nr. 4 (Nießbrauchsrecht) eingetragen am..."
Jupp03/11

#4

29.01.2015, 16:21

Dann ist ein Jahr abzuwarten nach dem Todestag oder eben Löschungsbewilligung der Erben.
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ina85
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#5

29.01.2015, 16:45

Die Berechtigten sind 2001 und 2013 verstorben; das würde dann ja passen. D.h. ich kann bei Umschreibung die Löschung der Rechte unter Beifügung der Sterbeurkunden beantragen. Löschungsantrag ist im KV.
Jupp03/11

#6

29.01.2015, 16:47

ina85 hat geschrieben:Die Berechtigten sind 2001 und 2013 verstorben; das würde dann ja passen. D.h. ich kann bei Umschreibung die Löschung der Rechte unter Beifügung der Sterbeurkunden beantragen. Löschungsantrag ist im KV.
Die Löschung der Rechte würde ich mit Antrag auf Eintragung der Vormerkung für die Käufer beantragen.
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ina85
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#7

29.01.2015, 17:05

So werde ich es machen.

:thx Jupp
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