Identitätsfeststellung/Auflassung - WKV

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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mausi62
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#1

21.01.2015, 16:07

Hallo zusammen,

wir haben eine TE beurkundet, bevor die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorlag, und während dessen auch Wohnungskaufverträge ohne Auflassung.
Nachdem nunmehr die Wohnungsgrundbuchblätter angelegt worden sind, müssen ja nunmehr die entsprechenden Identitätsfeststellungen nebst Auflassung beurkundet werden. Ist meine nachfolgende Abrechnung hierzu richtig?

Nr. 21100 – 2,0 - §§ 97, 47 auf 20 % v. KP – für Identitätsfeststellung
Nr. 21101 – 0,5 - §§ 97, 46 auf KP – für Auflassung
zzgl. Auslagen etc….

Ich denke, dass beide Gebühren gesondert/nebeneinander berechnet werden müssen, da beide Erklärungen nicht denselben Gegenstand haben, da die Auflassung nicht dem Zweck des Nachtrages dient, sondern nur dem Zweck des Kaufvertrages; sie steht auch nicht in Abhängigkeitsverhältnis zum Nachtrag, sondern zum Kaufvertrag, oder?
Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden und würde mich über einen hilfreichen Hinweis freuen.
Danke und Grüße zum Feierabend
Jupp03/11

#2

21.01.2015, 17:26

Hat sich der jeweilige Kaufgegenstand überhaupt nach Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert? Hat eine Bevollmächtigte die Erklärungen abgegeben?
mausi62
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#3

22.01.2015, 08:17

Nein, der jeweilige Kaufgegenstand hat sich nicht geändert und die Kaufvertragsparteien kommen selbst und geben die Erklärungen ab.
Warum fragst du, ob ein Bevollmächtigter die Erklärungen abgibt, ändert sich deshalb etwas an den Gebühren?
Jupp03/11

#4

22.01.2015, 09:00

Dann ist das, soweit es die Auflassungen betrifft, falsche Sachbehandlung. Die Auflassungen hätten sofort in den Kaufverträgen erklärt werden können. Die Auflassungen hätten unabhängig davon, ob die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt oder nicht, sofort erklärt werden können.
Die Identitätserklärung hätte der Bauträger allein machen können; auch da mußten die Käufer nicht mitwirken, so dass es eine einseitige Erklärung gewesen wäre mit der entsprechenden Gebührenfolge.
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