Bestellung einer Grundschuld auf einer Teilfläche

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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großes-sternchen
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#1

24.11.2014, 16:27

Hallo Ihr Lieben,

kann man eigentlich eine Grundschuld auf einer Teilfläche bestellen?

Wenn ja, muss man da eine entsprechende Vollmacht für eine Sekretärin mit einbauen, hinsichtlich der Identitätserklärung?

Diese wäre ansonsten auch im Kaufvertrag enthalten?

Oder bestellt ihr die Grundschuld auf dem ganzen Grundstück und anschließend muss der Gläubiger eine Teillöschungsbewilligung erteilen?

Wie macht Ihr das in der Praxis?

Viele liebe Grüße


großes-sternchen
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

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Jupp03/11

#2

24.11.2014, 16:52

geht nur auf dem gesamten Grundstück.

Bevor die Eintragung beantragt wird, muss der Gläubiger bestätigen, dass er die nicht verkaufte Teilfläche nach Vorlage des Veränderungsnachweises auflagenfrei aus der Mithaft entlassen wird.
Gehe davon aus, dass eure Finanzierungsvollmacht entsprechend ausgestaltet ist, damit eine vollständige Belastung erfolgen kann.
großes-sternchen
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#3

25.11.2014, 10:32

Hallo Jupp,

nimmst du dann auch direkt den Antrag für die Pfandfreigabe mit auf?

Die Entpfändung des übertragenen Grundbesitzes nach Maßgabe der eingereichten Bewilligungen wird beantragt, ggfs. gänzliche Löschung soweit Löschungsbewilligungen beigebracht werden.
Oder macht das der alte Eigentümer, beim Verkauf der weiteren Teilflächen?
Zuletzt geändert von großes-sternchen am 25.11.2014, 10:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Jupp03/11

#4

25.11.2014, 10:46

Ich habe den Antrag immer in der Auflassungsurkunde/Identitätserklärung gestellt.
großes-sternchen
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#5

25.11.2014, 10:53

:thx
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Spacee
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#6

04.02.2015, 15:02

Hallo,

mich würde interessieren, wie ihr das gebührentechnisch löst.

- Beurkundungsgebühr für die GS - ist klar
- Vollzugsgebühr für die spätere Einholung der Freigabeerklärung?
- Betreuungsgebühr für die Einholung und Überwachung der Verpflichtungserklärung der finanzierenden Bank, dass die Freigabe später auch erteilt wird und bis dahin auf die ZV in das gesamte Grundstück verzichtet wird?

Schon mal danke für die Info.
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