Genehmigung nach § 2 GrdsVG??

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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carrymaus
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#1

24.11.2014, 15:58

Hallo,

was genau ist das für eine Genehmigung und wo hole ich die ein? Gibt es einen Antrag oder reich ein formloses Schreiben? Wenn ja was genau muss dort drinstehen??

Ich muss dazu sagen, dass wir hier kein Notariat haben und ich absolut keine Ahnung habe was das sein soll.
Das Gericht fordert dieses.

Wir haben eine Familiensache und es wurde ein Vergleich protokolliert, wo eine Fläche auf die Ehefrau übertragen wurde vom Ehemann.

Vielleicht könnt ihr mir sagen, was das ist.

Vielen Dank.

Gruß carrymaus
Refaffmsüd
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#2

24.11.2014, 16:20

Hallo,

die Genehmigung wird für die "Veräußerung" von land- oder forstwirtschaftliche Fläche ab einer bestimmten Größe (je nach Bundesland) vom Grundbuchamt angefordert. Zur zuständige Behörde heißt es:

"Über den Antrag auf Genehmigung entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde (Genehmigungsbehörde), soweit nicht das Gericht zu entscheiden hat."

Kommt ganz drauf an, wo das Grundstück liegt. Am besten bei der Gemeinde durchfragen.

Aber Vergleich = Veräußerung ?

VG
carrymaus
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#3

24.11.2014, 16:25

Hallo, das habe ich auch gerade herausgefunden. Das Grundbuchamt fordert dies extra an. Es wurde ein Miteigentumsanteil veräußert.

Gibt es ein bestimmtes Anschreiben oder sogar ein Formblatt oder wie muss der Vergleich dorthin?
Jupp03/11

#4

24.11.2014, 16:49

so ungefähr kannste das formlos machen.

Grundbuch von ?? Blatt ??

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage überreiche ich einfache Ablichtung des Kaufvertrages vom ??, meine Urkundenrolle-Nummer: ?? mit dem Antrag, den Vertrag nach § 2 GrdstVG zu ge-nehmigen oder ein Negativzeugnis nach § 5 GrdstVG zu erteilen. Im Falle der Ge-nehmigung wird ein Zeugnis nach § 6 (3) GrdstVG beantragt. Bei uneingeschränkter Genehmigung wird auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen


Notar
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