Eigentümergrundschuld/Eigentümerhypothek

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sheri-Moon
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#1

13.11.2014, 19:12

Hey folks,

Ich steh mal wieder akut auf dem Schlauch. Ich muss wissen, was eine Eigentümergrundschuld und was eine Eigentümerhypothek ist. Natürlich hab ich erstmal Onkel Google und Tante Wiki konsultiert, aber so recht schlau werd ich aus den Ergebnissen nicht - im Gegenteil, ich bin nur noch verwirrter als vorher schon.

Könnte mir jemand erklären, was genau das jeweils ist, möglichst mit einfachsten Worten? (Sprich: Für Dumme :D) Aus dem § 1163 BGB werd ich auch nicht so ganz schlau.


Danke schonmal!
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Notariatsmann
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#2

14.11.2014, 14:47

Man muss zu § 1163 noch § 1177 dazu lesen. Eine Hypothek setzt zwingend eine bestehende Forderung voraus, die durch die Hypothek gesichert ist. Ist die Forderung nun gar nicht erst entstanden oder nachträglich erloschen, wird die Hypothekt zur Eigentümergrundschuld. Steht hingegen dem Eigentümer auch die zugrunde liegende Forderung zu, ist es eine Eigentümerhypothek. Eine andere Alternative der Eigentümergrundschuld ist eine von vorneherein für den Eigentümer als Gläubiger bestellte Grundschuld, eine solche ist von Anfang an Eigentümbergrundschuld und nicht aus einer Hypothek hervorgegangen.
JensW
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#3

10.12.2014, 13:22

Und von Anfang an eine Eigentümerhypothek zu bestellen hab ich noch nie gehört. Wie Notariatsmann ausgeführt hat, macht die bei einer Neueintragung auch keinen Sinn
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