WEG Teilung rückgängig machen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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tase
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#1

21.10.2014, 08:47

Hallo,
ich muss jetzt auch mal eine Frage stellen, wie macht man eine WEG-Teilung rückgängig. Reicht ein einfacher Antrag des/der Wohnungseigentümer beim Grundbuchamt ???
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AnjaZ
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#2

21.10.2014, 11:17

Das würde mich auch interessieren. Ich habe gerade letzte Woche diese Frage gestellt bekommen. Bisher ist mir so etwas noch nicht vorgekommen.
Gruß Anja
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nico86
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#3

21.10.2014, 11:39

Hatte den Fall auch noch nie, aber schau dir mal § 9 WEG an, vielleicht hilft dieser weiter.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Jupp03/11

#4

21.10.2014, 11:46

§ 4 ist aussagekräftiger.
nico86
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#5

21.10.2014, 11:51

Richtig, Jupp, aber auf § 4 verweist ja § 9 Abs. 1.

Im Fall der Themenstarterin ist jedoch nicht klar, warum die Teilung rückgängig gemacht werden soll; vielleicht greifen im vorliegenden Fall ja auch Absätze 2 oder 3 des § 9.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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