Löschungsbewilligung GbR - 2 Gesellschafter ausgeschieden

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#1

25.09.2014, 14:09

Hocke vor folgender Akte:
Es soll eine Löschungsbewilligung für eine Sicherungshypothek aus dem Jahr 1977 erteilt werden.
Die Eintragung lautet "Sicherungshypothek für a) ..., b) ..., c) ..., d)... als Gesellschafter bürgerlichen Rechts". Dann gibt es noch befristete und bedingte beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für a), b), c) und d), jeweils als Gesellschafter bürgerlichen Rechts.
20 Jahre später scheiden c) und d) aus der GbR aus.
Über den Verkauf der GbR-Anteile, die die beiden verbliebenen GbR-Gesellschafter a) und b) übernommen haben und das Ausscheiden existiert ein Kauf- und Abtretungsvertrag. Mir liegt die von einem Notar beglaubigte Fotokopie dieses Vertrages vor. Im Kauf- und Abtretungsvertrag ist immer von der "X-GbR" die Rede, im Grundbuch gibt es dazu keine Angabe. Es handelt sich aber um dieselbe GbR. Der eine ausgeschiedene Gesellschafter wandert in die USA aus und ist inzwischen schwer erkrankt und die von ihm seinerzeit an den anderen ausgeschiedenen Gesellschafter (der noch in Deutschland lebt) erteilte Generalvollmacht existiert nach dessen Angaben nicht mehr.
Meine Frage: Müssen jetzt alle, auch die mittlerweile ausgeschiedenen Gesellschafter ihre Einwilligung zur Löschungsbewilligung erteilen?
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