Antrag auf Ausschluss unbekannter Erben

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Irilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 18.01.2012, 12:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#1

15.08.2014, 11:08

Hallo liebe Foris,
eigentlich habe ich im Notariat nichts zu suchen. Aber die Kolleginnen sind krank oder haben Urlaub und das Azubinchen kam mit folgendem Fall zu mir:

Es sollen Grundstücke verkauft werden. Die sind fast alle mit Buchhypotheken belastet. Es geht um eingetragene Gold- bzw. Reichsmark. Hier soll ein Antrag auf Kraftloserklärung gestellt werden. Das kriegen wir noch hin. Allerdings ist bei einem Recht -Buchhypothek über 500 GM - eine natürliche Person eingetragen. Der ist 1976 verstorben. Die Erbin wissen wir namentlich, ist aber entweder ausgewandert (Google-Recherche) oder aber sie ist auch bereits verstorben. Ich habe mal was von einem Antrag auf Ausschluss unbekannter Erben gehört. Ich kann aber irgendwie nichts richtiges dazu finden.
Kann mir vielleicht irgendwer weiterhelfen?!
Wer noch Fakten braucht: Immer raus damit. Bin, wie gesagt, notariell nicht so gebildet :)
LG
Jupp03/11

#2

15.08.2014, 14:09

Ein Blick in §§ 1170, 1171 BGB könnte nicht schaden, obwohl die Erben im dargestellten Fall nicht unbekannt sind. Es kommt darauf an, was die zuständige Zivilabteilung mitmacht.
Im übrigen Schöner/Stöber ab 4235.
Irilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 18.01.2012, 12:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#3

22.08.2014, 14:57

:thx
Antworten