Hallo,
je mehr ich darüber nachdenke, umso weniger weiß ich, wie ich nun die Veräußerungsanzeige richtig auszufüllen habe.
Ich habe einen Vertrag über die Aufhebung eines Erbbaurechts vor mir liegen.
Beteiligte:
Grundstückseigentümer
und die Erbbauberechtigten.
Wen muss ich denn in der Veräußerungsanzeige bei "Veräußerer" eingeben?
Ich würde sagen, die Erbbauberechtigten, weil diese das "Erbbaurecht" an den Grundstückseigentümer zurückgeben ....
und muss ich irgendetwas unten bei "Gegenleistung" eintragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
Veräußerungsanzeige Aufhebung ErbbauR
Ich gehe davon aus dass die Urkunde aus 2 Teilen besteht, nämlich Verkauf des Grundstücks und anschließender Aufhebung, dann sind Veräußerer und Erwerber bei der Aufhebung die Erbbauberechtigten.
Da die Erbbauberechtigten sich selbst nichts schulden, ist auch bei Gegenleistung nichts anzugeben.
Da die Erbbauberechtigten sich selbst nichts schulden, ist auch bei Gegenleistung nichts anzugeben.
- Sarah84
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Nein, es ist ein reiner Aufhebungsvertrag, weil die Erbbauberechtigten aus wirtschaftlichen Gründen den geschlossenen Erbbaurechtsvertrag nicht einhalten können.
Die Grundstückseigentümerin veräußert das Erbbaurecht in einer gesonderten, erst später zu beurkundenden Urkunde an andere Interessenten.
Bei der Gegenleistung habe ich auch nichts angegeben.
Die Grundstückseigentümerin veräußert das Erbbaurecht in einer gesonderten, erst später zu beurkundenden Urkunde an andere Interessenten.
Bei der Gegenleistung habe ich auch nichts angegeben.