Verkauf durch Testamentsvollstrecker

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Li2305
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#1

22.03.2024, 10:47

Guten Morgen :)

Wir bereiten den Verkauf einer Immobilie durch den Testamentsvollstrecker vor. Alles andere ist klar, wird beachtet.
Aber jetzt sind wir bei dem Punkt "Kontoverbindung" angekommen und fragen uns gerade, ob der Kaufpreis auf ein Konto des Testamentsvollstreckers muss oder ob hier bereits an die Erben ausgezahlt wird :kopfkratz
Vielleicht auch in dem Zusammenhang die Frage, ob es überhaupt ausgezahlt werden darf, wenn der TV sagt, ja, zahlt direkt an die Erben ...

:thx

Danke Euch schon mal vorab.
Feldhamster
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#2

22.03.2024, 22:48

Wir haben zuletzt ein Konto der Erbengemeinschaft in einen KV aufgenommen und uns die KP- Zahlung darauf von dem TV bestätigen lassen.

Wenn ich mich richtig erinnere, lief das so, weil eine Zahlung an die Erben als Erbauseinandersetzung gilt die bei den Notargebühren mit zu berücksichtigen ist. Das ist jetzt aber wirklich nur Erinnerung und keine 100 %ige Aussage.
larifari
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#3

23.03.2024, 07:01

Das ist richtig, siehe LG Mönchengladbach, Beschluss vom 30.11.2016 - 5 T 184/16 -. Die Entscheidung ist z. B. in RNotZ 6/2017 veröffentlicht (mit Anm. Notar Dr. Gehse)
elena94
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#4

25.03.2024, 11:07

Genau das, was larifari schreibt, ist zu beachten - hatte diesen Fall schon mehrfach.
Der TV kann in erster Linie entscheiden, ob auf ein Treuhandkonto von ihm oder ein Konto der Erbengemeinschaft gezahlt werden soll. Letztlich ist darauf zu achten, dass bei Zahlung an die Erben eben auf ein gemeinsames Konto der Erbengemeinschaft gezahlt werden sollte, aufgrund der Kostenfolge. Ich bespreche diesen Sachverhalt i.d.R. im Vorfeld mit den Beteiligten (bzw. würde ich mich in diesem Fall an den TV wenden), da oft eh die Nachfrage kommt, weshalb denn nicht sofort auf getrennte Konten gezahlt werden könne. Sobald man die Beteiligten über die entstehenden Kosten für diese Erbauseinandersetzung aufklärt, sind die in aller Regel dankbar für die "Warnung" und wollen dann doch selbst lieber die Zahlung auf ein gemeinsames Konto... :mrgreen:

Hatte bislang nur 1x tatsächlich den Fall, dass die Beteiligten trotzdem auf die Aufteilung direkt im KV auf getrennte Konten bestanden, da gab es aber auch Schwierigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft und die Übernahme der entstehenden zusätzlichen Notarkosten wurde dann vorab geklärt.
Liebe Grüße :wink1
Eli
Li2305
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#5

25.03.2024, 16:26

Super, das hat uns wirklich weitergeholfen :yeah

Habt ganz ganz lieben Dank !! :thx

LG Cornelia
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