Löschung Sicherungshypothek

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DKausE
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#1

10.07.2017, 14:18

Habe folgendes Problem:

In Abteilung III des Grundbuchs ist eine Sicherungshypothek von 500 Reichsmark für eine Abfindungsforderung für Herrn X gemäß Eintragungsbewilligung von xx.xx.1944 eingetragen.

Herr X ist im Krieg verschollen und wurde im Jahr 1968 für tot erklärt (dies haben wir herausgefunden!). Aus der Eintragungsbewilligung gehen Namen der Eltern des X sowie der Geschwister hervor. Diese dürften wohl mittlerweile verstorben sein. Ob Nachkommen vorhanden sind, ist unbekannt.

Der Grundbesitz ist mittlerweile - zunächst unter Übernahme der Sicherungshypothek - verkauft worden.

Die Verkäuferin hat den Grundbesitz von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt und dieser hat den Grundbesitz wiederum von seinem Vater geerbt usw. Es liegen keinerlei Unterlagen zu dieser Sicherungshypothek (außer den oben genannten) vor.

Die Verkäuferin kann auch nichts über den Berechtigten X und zu dessen Familienmitgliedern sagen. Die Recherchen gingen ins Leere. Sollte sich jedoch herausstellen, dass es (lebende) Erben gibt, kann ja wohl kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Gläubigers durchgeführt werden.

Wie erreichen wir denn nun die Löschung der Sicherungshypothek?

Besteht ggf. die Möglichkeit der Hinterlegung des Sicherungsbetrages zzgl. 1/3 dieses Betrages (also insgesamt: 238,67 €)? Wenn ja, wie und wo muss der Antrag gestellt werden?

Viele Fragen, hoffe auf Antwort!
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Katty
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#2

10.07.2017, 14:45

Ich würde sagen, wenn die Sicherungshypothek in NRW eingetragen ist: Aufgebotsverfahren, weil keine Berechtigten ausfindig gemacht werden konnten.

Für den Fall, dass die Sicherungshypothek in einem Grundbuch in den neuen Bundesländern eingetragen ist, kann nach § 10 Grundbuchbereinigungsgesetz Hinterlegungsantrag beim dortigen Amtsgericht gestellt werden. Ob es für die alten Bundesländer eine derartige Regelung gibt, hab ich grad nicht parat.
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AnjaZ
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#3

10.07.2017, 14:55

Wir haben hier in SH auch schon in einem solchen Fall ein Aufgebotsverfahren beantragt und schlussendlich das Recht löschen können.
Gruß Anja
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