Bestellung eines Wegerechts aus alter Urkunde

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sam123
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#1

26.08.2016, 12:10

Hallo zusammen, im Jahr 2005 hatte mein Chef einen Kaufvertrag über ein hinteres Grundstück beurkundet mit dem Vermerk im Vertrag, dass zugunsten des verkauften Grundstück auf dem vorderen Grundstück ein Wegerecht eingetragen werden soll. Die Bewilligung und der Antrag hierfür sind in der Urkunde jedoch nicht enthalten. Das vordere Grundstück wurde zwischenzeitlich bei einem anderen Notar verkauft und in Wohnungseigentum aufgeteilt. Jetzt ist der Eigentümerin des hinteren Grundstücks aufgefallen, dass sie gar kein Wegerecht hat. Jetzt hat mich der Chef gebeten zu prüfen, ob ich irgendwie noch den Antrag auf Eintragung des Wegerechts aus der alten Urkunde stellen kann ohne dafür die neuen Wohnungseigentümer anzuschreiben und um die Bewilligung in grundbuchmäßiger Form zu bitten. Irgendwie steh ich voll auf dem Schlauch. Nach meiner Meinung müssen alle Wohnungseigentümer dieses Wegerecht zugunsten des hinteren Grundstücks bestellen. Oder hat jemand von Euch einen besseren Vorschlag, wie man hier vorgehen könnte?? Vielen Dank im Voraus. :kopfkratz
larifari
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#2

28.08.2016, 08:06

Steht zu dem Wegerecht nichts weiter in dem Vertrag, außer dass ein solches eingetragen werden soll? Aus welchem Grund wurde das Wegerecht seinerzeit nicht zur Eintragung gebracht? Sind vielleicht Vollmachten für Bewilligung und Antrag in dem alten Vertrag enthalten? Ich würde es sonst auch so sehen, dass hier dann alle (neuen) Wohnungseigentümer mitwirken müssen.
sam123
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#3

29.08.2016, 11:48

Ja im Vertrag wurde nur gesagt, dass ein solches eingetragen werden soll. Bei einem anderen Notar wurde auch für die hinteren Grundstücke ein Wegerecht bestellt, nur das aus unserem Kaufvertrag wurde vergessen. Warum das damals nicht gleich mitbestellt wurde, weiß ich nicht, da ich damals hier noch nicht tätig gewesen bin. Die im Vertrag genannten Bevollmächtigten arbeiten schon lange nicht mehr hier und Untervollmachten auf die nächsten Angestellten gibt es leider nicht.
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Manfred Fisch
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#4

29.08.2016, 16:47

Meines Erachtens ist es egal, was in der alten Urkunde steht. Durch den Eigentumsübergang müssen nun alle (Mit-)Eigentümer der Belastung zustimmen.
sam123
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#5

02.09.2016, 16:35

Vielen Dank für die Antwort. Der Meinung bin ich auch, jetzt muss ich es nur noch meinem Chef beibringen.
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