ich habe mal wieder eine unangenehme Frage.
Es geht um eine Erbengemeinschaft zu je 1/3 Anteil. Zum Nachlass gehört ausschließlich landwirtschaftliche Fläche, welche im Gesamten 2,7 Hektar groß ist.
Nun möchte einer der Erben seinen 1/3 Anteil an der 2,7 Hektar großen Landwirtschaftsfläche, welche sich in NRW befindet, an einen Dritten verkaufen.
Meine Frage lautet nun, ob der Verkauf dieses 1/3 Anteils, welcher ja eine Fläche unter 1 Hektar (was in NRW genehmigungsfrei wäre) ausmacht, trotzdem genehmigungsbedürftig ist? Ich meine also, wird hier bei der Bewertung der Fläche der 1/3 Anteil von 2,7 Hektar angenommen oder doch die komplette Fläche von 2,7 Hektar, obwohl doch nur 1/3 hiervon veräußert werden?
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