Kaufpreis nicht gezahlt - Löschung Auflassungsvormerkung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

11.03.2015, 12:51

Ich habe hier in einer Kaufvertragssache den Fall, dass die Käufer den Kaufpreis nicht gezahlt haben. Im Kaufvertrag haben die Käufer bereits die Löschung der Auflassungsvormerkung bewilligt, falls bis zum 31.03.2015 der Kaufpreis nicht gezahlt worden ist. Nun warte ich den 31.03.2015 ab, und dann können die Verkäufer die Löschung der Auflassungsvormerkung beantragen.

Meine Frage ist nun, ob das so einfach geht. Ich meine, da könnte ja jeder Verkäufer behaupten, dass er den Kaufpreis nicht erhalten hat. Zu den Käufer besteht kein Kontakt mehr. Sie reagieren weder auf Anrufe noch auf unsere Schreiben.

Sollten die Verkäufer vielleicht an Eidesstatt versichern, dass sie den Kaufpreis nicht erhalten haben?
Jupp03/11

#2

11.03.2015, 13:13

Man müßte wissen, was genau bzgl. der Löschung im KV festgehalten ist. Wie wird der Nachweis des Zugangs der Fälligkeitsmitteilung geführt?
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Whoville
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#3

11.03.2015, 13:14

Ich würde eher die Bestätigung der Bank einholen, die im Kaufvertrag genannt ist.
Jaqueline
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#4

11.03.2015, 13:17

Der genaue Text lautet:
Der Käufer bewilligt die Löschung der Auflassungsvormerkung für den Fall, dass der Kaufpreis nicht bis zum 31.03.2015 trotz Kaufpreisfälligstellung bezahlt ist.

Der Kaufpreis wurde am 27.01.2015 von uns fällig gestellt. Die Kaufpreisfälligkeitsanzeige wurde dem Käufer per Einschreiben-Einwurf übersandt.
Jupp03/11

#5

11.03.2015, 13:26

Wenn tatsächlich zur Löschung nicht mehr im Vertrag stehen sollte, wird dein Chef richtig Spaß nach dem 31.03.2015 bekommen. Die Löschungsbewilligung ist nicht bedingungsfrei erklärt worden; der Nachweis des Eintritts der Bedingungen kann in gehöriger Form nicht geführt werden, so dass die Bewilligung der Käufer unbrauchbar ist.
Jaqueline
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#6

11.03.2015, 15:16

Den "Spaß" hab dann wohl eher ich als mein Chef... Deshalb mache ich mir ja jetzt auch schon Gedanken dazu.
Die Idee eine Bestätigung von der Bank des Verkäufers einzuholen ist gar nicht mal so schlecht.
Die eidesstattliche Versicherung des Verkäufers wäre m. E. nach auch eine Möglichkeit.
Ich muss das halt irgendwie ohne den Käufer hinbekommen.
Das Grundbuchamt interessiert ja nicht, ob der Kaufpreis gezahlt worden ist. Hauptsache ist Bewilligung und Antrag liegen vor.
Jupp03/11

#7

11.03.2015, 15:30

Jaqueline hat geschrieben:Den "Spaß" hab dann wohl eher ich als mein Chef... Deshalb mache ich mir ja jetzt auch schon Gedanken dazu.
Die Idee eine Bestätigung von der Bank des Verkäufers einzuholen ist gar nicht mal so schlecht.
Die eidesstattliche Versicherung des Verkäufers wäre m. E. nach auch eine Möglichkeit.
Ich muss das halt irgendwie ohne den Käufer hinbekommen.
Das Grundbuchamt interessiert ja nicht, ob der Kaufpreis gezahlt worden ist. Hauptsache ist Bewilligung und Antrag liegen vor.
genau, und die hast du nicht bedingungsfrei, so dass sie -wie bereits erwähnt- unbrauchbar ist. Da hilft keine Bankbestätigung und kein Einwurf-Einschreiben.
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