Hallo zusammen. Ich habe eine Frage.
Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Es muss dazu die Genehmigung des Betreuungsgerichtes eingeholt werden. Kann ich, bevor mir die Genehmigung des Betreuungsgerichtes nebst Rechtskraftvermerk hier vorliegt, die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt/Gemeinde einholen?
Genehmigung Betreuungsgericht + Vorkaufsrechtsverzichtserklä
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Nein,
Ein vorkaufsrecht setzt einen wirksamen kaufvertrag voraus.
Die Gemeinde kann also nicht verzichten, sondern allenfalls ein negativattest abgeben, falls kein vorkaufsrecht besteht.
Die Praxis sieht aber aus wie jupp es handhabt
Ein vorkaufsrecht setzt einen wirksamen kaufvertrag voraus.
Die Gemeinde kann also nicht verzichten, sondern allenfalls ein negativattest abgeben, falls kein vorkaufsrecht besteht.
Die Praxis sieht aber aus wie jupp es handhabt
ja, da die Gemeinde immer das Negativattest ausstellt, wenn das Vorkaufsrecht nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird. Und das war die Frage.Okudera hat geschrieben:Nein,
Ein vorkaufsrecht setzt einen wirksamen kaufvertrag voraus.
Die Gemeinde kann also nicht verzichten, sondern allenfalls ein negativattest abgeben, falls kein vorkaufsrecht besteht.
Die Praxis sieht aber aus wie jupp es handhabt