Genehmigungserklärung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

11.02.2015, 15:39

Hallo zusammen. Ich habe hier folgenden Fall...

Beim Notar N wurde ein Kaufvertrag beurkundet. Verkäufer ist eine GbR bestehend aus 41 Gesellschaftern. A ist Gesellschafter dieser GbR. A kommt zu uns. Er bringt den Entwurf einer Genehmigungserklärung mit. Wir beglaubigen seine Unterschrift. Weiterhin übergibt er uns ein Paket. Dieses soll an B laut dem Notar N per Kurier weitergeleitet werden. Auf Nachfrage teilt uns A mit, dass er auch nicht weiß, warum wir das machen soll.

Ich rufe dann beim Notar N an. Von dort wird mir erklärt, dass in dem Paket ein Ordner ist. In diesem Ornder befinden sich 39 Vollmachten. Es haben also 39 Gesellschafter der GbR A und B bevollmächtigt den Grundbesitz zu veräußern. A und B wurden dann durch einen Angestellten von Notar N vollmachtlos bei Beurkundung vertreten, sodass A und B jetzt für sich und für die weiteren Gesellschafter aufgrund der Vollmachten den Vertrag genehmigen müssen.

Der Entwurf des Notars N lautet wie folgt:
Hiermit genehmige ich sämtliche für mich von Herrn... abgegebenen Erklärungen in der Urkunde vom... UR... des Notars N. Der Inhalt der vorgenannten Urkunde ist mir vollständig bekannt. Der Kaufpreis beträgt...

Notar N verlangt nun von uns dass wir im Beglaubigungsvermerk auflisten sollen, dass A für sich selbst und für (dann Namen etc. der anderen 39 Gesellschafter aufgrund der Vollmachten vom... UR... u.s.w (und das alles 39mal) handelt. Dann sollen wir noch von allen 39 Vollmachten beglaubigte Abschriften der Genehmigungserklärung beifügen. Dann soll der Ordner per Kurier an B gesandt werden, damit der Notar von B das gleiche macht wie A bei uns.

Ist das normal?

Wir haben hier lediglich die Unterschrift beglaubigt. Ich soll mir jetzt für 70,00 Euro solche Mühe machen? Warum soll ich die Vollmachten beglaubigen? Alle Vollmachten lagen dem Notar N vor. Dieser hat sie ja per Kurier an A gesandt. Warum beglaubigte Notar N die Vollmachten nicht? Warum soll ich im Beglaubigungsvermerk auflisten, für wen A alles handelt? Warum hat Notar N das nicht bereits im Entwurf mit aufgenommen? Ihm lagen ja schließlich alle Vollmachten vor. Außerdem steht im Entwurf von Notar N ...sämtliche für mich von Herrn...

Was meint ihr dazu? Das mache ich doch wohl nicht oder?
Jupp03/11

#2

11.02.2015, 16:05

nein, den Fehler hat der beurkundende Notar gemacht, dieser hätte entsprechend eingangs der Urkunde formulieren müssen.
Jaqueline
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#3

11.02.2015, 16:57

Ich habe jetzt hier den Kaufvertrag von Notar N vorliegen. Dort steht:

Herr... handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als vollmachtloser Vertreter ohne eigene Haftung für
1. die GbR
2. die Gesellschafter der GbR
Die Genehmigung der vollmachtlos Vertretenen wird erteilt werden durch A und B die wiederrum jeweils durch notarielle Vollmachten die einzelnen Gesellschafter und die GbR vertreten können.

Wir haben ja jetzt die Unterschrift des A beglaubigt. Ich schicke jetzt die Urkunde an den Notar N ohne die Vollmachten im Beglaubigungsvermerk zu erwähnen und ohne beglaubigte Abschriften der Vollmachten an die Urkunde zu binden richtig?
Jupp03/11

#4

11.02.2015, 17:30

Würde ich genauso machen. Wenn die Reihenfolge lt. Beitrag 1 stimmt und weiterhin der Inhalt der Genehmigung vollständig eingestellt ist, hat A nur für sich allein gehandelt.
Es ist die höchstpersönliche Pflicht des A in einer Urkunde zu erklären, ob er neben im eigenen Namen auch für andere Personen handelt. Dieses Bestimmungsrecht steht dem Notar im Begl.-Vermerk rechtlich gar nicht zu.
Jaqueline
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#5

11.02.2015, 17:54

Vielen Dank. Genau das wollte ich wissen.
Jaqueline
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#6

23.02.2015, 16:38

Ich hatte die Urkunde an den Notar N gesandt, wie oben beschrieben. Wir haben nur die Unterschrift des A beglaubigt.

Nun bekomme ich das Original der Urkunde mit folgendem Anschreiben zurück:

... in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich in der Anlage die Genehmigungserklärung im Original zurück, da diese für meine Zwecke nicht brauchbar ist. Das liegt offensichtlich daran, dass Herr A bei Vereinbarung des Termins nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, um was es hier geht, und das insbesondere Bestätigungen im Beglaubigungsvermerk abgegeben werden müssen, dass die Vollmachten im Original vorlagen. Nach meinen Informationen wird Herr A diesen Termin dann in den nächsten Tagen noch einmal nachholen ...

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
Jupp03/11

#7

23.02.2015, 20:36

Allein, dass diese Leuchte euch und nicht A die Urkunde zurückschickt, zeigt alles, insbesondere, dass dieser das Problem gar nicht erkannt hat, welches darin liegt, dass es einem Notar verwehrt ist, entsprechende Handlungsweise des A im Begl.-Vermerk niederzulegen.
Wenn dein Chef einen -vorsichtig gesagt- Hintern in der Hose hat, lehnt er weitere Tätigkeit in diesem Fall ab, zumal er sich schadensersatzpflichtig machen kann.

Wenn ich den Fall zu bearbeiten hätte und A ein "Vernünftiger" ist, würde ich mich mit ihm ins Auto setzen und Notar N aufsuchen mit der Bitte, die Begl. mit der euch zur Verfügung gestellten Urkunde vorzunehmen.
Wenn A Schmidt heißt, würde ich einen Termin mit dem Namen Müller verlangen, wäre nur eine Begl. unter Gen.; Urkunde würde mitgebracht.

Selbstverständlich würde Notar N dann beglaubigen und alles so machen, wie er selbst vorschreibt.
Die Beanstandung des Gerichts wird ihm dann eine Lehre sein; Weihnachten und Ostern fallen dann auf einen Tag, es paßt keine Sekunde dazwischen.
Jaqueline
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#8

25.02.2015, 17:42

Das wäre lustig, wenn A zu Notar N gehen würde. Leider liegen knapp 300 km dazwischen...

Wir haben jetzt Notar N angeschrieben und mitgeteilt, dass er uns entweder einen entsprechenden Entwurf zukommen lassen soll oder wir den Entwurf hier fertigen. Wenn wir den Entwurf fertigen, wird das wegen den Kosten natürlich mit A abgesprochen, da Notar N ja keine Kosten für die Erstellung des Entwurfes erheben kann, da diese ja mit der Vollzugsgebühr abgegolten sind.

Jetzt heißt es abwarten, was von Notar N kommt...
Jaqueline
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#9

02.03.2015, 10:18

Ich habe noch mal ein Frage zum Vorgenannten.

Wenn wir Unterschriften unter Handelsregisteranmeldungen beglaubigen oder Unterschriften unter Verwalternachweisen, wo die Unterzeichnenden als Geschäftsführer o. ä. für eine GmbH o. ä. handeln, schreiben wir das auch immer mit in den Beglaubigungsvermerk.

Also z. B. A handelt in seiner Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer für die A GmbH...

Das müsste sich dann doch auch immer aus dem entsprechenden Schriftstück ergeben und nicht aus dem Beglaubigungsvermerk oder?
Jupp03/11

#10

02.03.2015, 10:51

Jaqueline hat geschrieben:Ich habe noch mal ein Frage zum Vorgenannten.

Wenn wir Unterschriften unter Handelsregisteranmeldungen beglaubigen oder Unterschriften unter Verwalternachweisen, wo die Unterzeichnenden als Geschäftsführer o. ä. für eine GmbH o. ä. handeln, schreiben wir das auch immer mit in den Beglaubigungsvermerk.

Also z. B. A handelt in seiner Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer für die A GmbH...

Das müsste sich dann doch auch immer aus dem entsprechenden Schriftstück ergeben und nicht aus dem Beglaubigungsvermerk oder?
so ist das.
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