Änderung eines Erbbaurechtsvertrages

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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daner
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#1

12.11.2013, 11:18

Hallo Zusammen,

ich soll eine Änderungsvertrag zu einem Erbbaurechtsvertrag bearbeiten.

Ich frage mich gerade, ob ich diese Änderungen (Erbbauzins) beim Finanzamt anzeigen muss.
Könnt ihr mir helfen?

LG Daner
Jupp03/11

#2

12.11.2013, 12:02

Sofern an der Laufzeit des Erbbaurechts keine Veränderungen vorgenommen wurden, also z. B. nur Wertsicherung pp. vereinbart sind, ist das Finanzamt nicht zu unterrichten. Zustimmen müßten hier nur ggf. vorhandene dingliche Berechtigte am Erbbaurecht.
daner
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#3

03.01.2014, 14:24

:thx
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