Betreungsgebühr
Verfasst: 22.12.2023, 14:26
Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Abrechnung bzgl. einer Betreuungsgebühr:
Es wurde ein Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einer Privatperson beurkundet. Während des Erstellen des Gebäudes kam es zu Schwierigkeiten zwischen den Parteien und es wurde ein Vergleich in einem Meditationsverfahren geschlossen, wonach der Kaufvertrag um Summe x gemindert. Da der Kaufpreis dadurch nicht komplett fällig gestellt werden musste und ich auch keine weiteren Betreungsleistungen hatte, kommt bei mir die Frage auf, ob die Betreungsgebühr nach dem reduzierten Kaufpreis abgerechnet werden muss?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße Renate
Es wurde ein Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einer Privatperson beurkundet. Während des Erstellen des Gebäudes kam es zu Schwierigkeiten zwischen den Parteien und es wurde ein Vergleich in einem Meditationsverfahren geschlossen, wonach der Kaufvertrag um Summe x gemindert. Da der Kaufpreis dadurch nicht komplett fällig gestellt werden musste und ich auch keine weiteren Betreungsleistungen hatte, kommt bei mir die Frage auf, ob die Betreungsgebühr nach dem reduzierten Kaufpreis abgerechnet werden muss?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße Renate