Betreuungsgebühr bei Erbausschlagung
Verfasst: 08.11.2023, 09:29
Hallo und guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Entwurf der Erbausschlagung, Unterschriftsbeglaubigung und Übersendung der Erbausschlagungsurkunde an das Gericht. In der Urkunde ist enthalten der Auftrag an den Notar, vom Gericht ein Empfangsbekenntnis einzuholen.
Gem. Kersten Bühling 27. Auflage soll dafür eine Betreuungsgebühr gem. GNotKG KV 22200 Nr. 6 anfallen.
Ich kann das leider so nicht nachvollziehen, da es sich bei KV Nr. 22200 Nr. 6 ausdrücklich um "Erteilung einer Bescheinigung über Veränderungen hinsichtlich der Person der Gesellschafter..." also im handelsregisterliche Betreuungstätigkeit handelt. In den Vorbemerkungen zu KV Nr. 22200 ist ausdrücklich geregelt, dass die Aufzählung der Betreuungstätigkeiten abschließend ist. Ich kann in keiner der in KV Nr. 22200 genannten Tätigkeiten eine Tätigkeit wie vorstehend genannt (Übersendung Erbausschlagung an das Gericht und Einholung eines Empfangsbekenntnisses) finden.
Vielleicht habe ich ja was übersehen.
Ich würde mich freuen, wenn einer der GNotKG-Spezies etwas dazu sagen könnte, und bedanke mich bereits jetzt.
Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein
Milanese
ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Entwurf der Erbausschlagung, Unterschriftsbeglaubigung und Übersendung der Erbausschlagungsurkunde an das Gericht. In der Urkunde ist enthalten der Auftrag an den Notar, vom Gericht ein Empfangsbekenntnis einzuholen.
Gem. Kersten Bühling 27. Auflage soll dafür eine Betreuungsgebühr gem. GNotKG KV 22200 Nr. 6 anfallen.
Ich kann das leider so nicht nachvollziehen, da es sich bei KV Nr. 22200 Nr. 6 ausdrücklich um "Erteilung einer Bescheinigung über Veränderungen hinsichtlich der Person der Gesellschafter..." also im handelsregisterliche Betreuungstätigkeit handelt. In den Vorbemerkungen zu KV Nr. 22200 ist ausdrücklich geregelt, dass die Aufzählung der Betreuungstätigkeiten abschließend ist. Ich kann in keiner der in KV Nr. 22200 genannten Tätigkeiten eine Tätigkeit wie vorstehend genannt (Übersendung Erbausschlagung an das Gericht und Einholung eines Empfangsbekenntnisses) finden.
Vielleicht habe ich ja was übersehen.
Ich würde mich freuen, wenn einer der GNotKG-Spezies etwas dazu sagen könnte, und bedanke mich bereits jetzt.
Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein
Milanese