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Überlassungsvertrag mit Wohnungsrecht und Baraltenteil

Verfasst: 29.09.2023, 13:52
von Sternchen12
Hallo Ihr süßen,

ich habe folgendes Problem:

Ich soll für einen Mandanten die Gerichtskosten für Eintragungen im Grundbuch herausfinden, dummerweise bin ich was Wohnungsrechte und Altenteile angeht nicht sehr bewandert.
Die Umschreibung im GB bezüglich des ÜV ist kein Problem an sich aber die Werte des Wohnungsrechts und des Altenteils verstehe ich nicht und ich finde auch keine gute Lektüre wie genau man diese Berechnung anstellt.

Also es gibt einen ÜV, Gegenleistung ist
a) ein lebenslängliches Wohnungsrecht für die Eltern als Gesamtschuldner mit einem Jahreswert von € 7.200,-.
der Vater ist 92 (nach Tabelle Faktor 2,908, Dauer 3,16) und die Mutter ist 85 (nach Tabelle Faktor 5,512 Dauer 6,53)
b) ein monatliches Baraltenteil von € 2.500 wieder für die Eltern.

Wie soll ich das jetzt berechnen?
Danke schonmal für alle, die sich die Mühe machen :oops:

Re: Überlassungsvertrag mit Wohnugsrecht und Baraltenteil

Verfasst: 29.09.2023, 15:11
von Martin Filzek
Die Eltern sind nicht Gesamtschuldner, sondern Gesamtberechtigte. Die Lösung ergibt sich aus § 52 speziell Abs. 4 Nr. 1 und 2, so dass im Ergebnis für beide Rechte der fünffache Jahreswert anzusetzen ist. Auf die kapitalisierten Beträge nach Lebenserwartugstabellen kommt es nicht an, die einfacheren pauschalen Spezialregelungen GNotKG § 52 gehen vor.