Guten Tag,
ich muss die Handelsregister-Anmeldung abrechnen betr. Gesellschafterwechsel OHG.
Es gibt zwei Gesellschafter, und jeder von ihnen hat jeweils die Hälfte seiner Gesellschafterstellung auf zwei neue Gesellschafter übertragen.
Im Prinzip sind die beiden Gesellschafter ausgeschieden und haben auf zwei neue Gesellschafter übertragen.
Die ausgeschiedenen Gesellschafter haben in die Fortführung des Namens eingewilligt. Vertretungsregelung ist die allgemeine.
Wie rechne ich das ab?
Vielen Dank für eure Mühe
Gesellschafterwechsel OHG
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Wenn die beiden Urspungsgesellschafter je die Hälfte Ihrer Gesellschafterstellung übertragen haben, gibt es jetzt doch vier Gesellschafter, die zu gleichen Teilen beteiligt sind?cocos94 hat geschrieben: ↑06.10.2020, 14:13Guten Tag,
ich muss die Handelsregister-Anmeldung abrechnen betr. Gesellschafterwechsel OHG.
Es gibt zwei Gesellschafter, und jeder von ihnen hat jeweils die Hälfte seiner Gesellschafterstellung auf zwei neue Gesellschafter übertragen.
Im Prinzip sind die beiden Gesellschafter ausgeschieden und haben auf zwei neue Gesellschafter übertragen.
Die ausgeschiedenen Gesellschafter haben in die Fortführung des Namens eingewilligt. Vertretungsregelung ist die allgemeine.
Wie rechne ich das ab?
Vielen Dank für eure Mühe
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Entschuldigung, das war etwas missverständlich ausgedrückt.
Aus welchen Gründen auch immer hat Gesellschafter A seine Einlage übertragen je zur Hälfte auf C und D und ist ausgeschieden.
Und Gesellschafter B hat seine Einlage übertragen je zur Hälfte auf C und D und ist ausgeschieden.
C und D sind mithin neue Gesellschafter, die alten Gesellschafter A und B sind raus.
Aus welchen Gründen auch immer hat Gesellschafter A seine Einlage übertragen je zur Hälfte auf C und D und ist ausgeschieden.
Und Gesellschafter B hat seine Einlage übertragen je zur Hälfte auf C und D und ist ausgeschieden.
C und D sind mithin neue Gesellschafter, die alten Gesellschafter A und B sind raus.