Erbengemeinschaft als Verkäufer
Verfasst: 08.05.2020, 12:51
Hallo,
es wurde ein Kaufvertrag beurkundet, Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft aus 39 Erben, die im unterschiedlichen Anteilsverhältnis Eigentümer sind. Der Kaufpreis ist EUR 355.000,00.
Wir haben jetzt hier die Genehmigung von vier Erben beglaubigt.
Frage: Ist es jetzt selbstverständlich, den Kaufpreis anhand der Miteigentumsanteile aufzusplitten und daraus einen Wert zu bilden oder kann ich davon ausgehen, dass für jede Genehmigung der hälftige Wert anzusetzen ist, da eine Aufteilung des Kaufpreises auf die Erben im Kaufvertrag nicht enthalten ist.
es wurde ein Kaufvertrag beurkundet, Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft aus 39 Erben, die im unterschiedlichen Anteilsverhältnis Eigentümer sind. Der Kaufpreis ist EUR 355.000,00.
Wir haben jetzt hier die Genehmigung von vier Erben beglaubigt.
Frage: Ist es jetzt selbstverständlich, den Kaufpreis anhand der Miteigentumsanteile aufzusplitten und daraus einen Wert zu bilden oder kann ich davon ausgehen, dass für jede Genehmigung der hälftige Wert anzusetzen ist, da eine Aufteilung des Kaufpreises auf die Erben im Kaufvertrag nicht enthalten ist.