nachträgliche Erklärung Auflassung
Verfasst: 15.08.2019, 11:37
Hallo
ich bin mal wieder verwirrt. Wir haben einen "Vertrag" beurkundet, wonach die Käufer und Verkäufer nachträglich die Auflassung erklären. Der Kaufvertrag wurde ohne Auflassung geschlossen, daher wurde jetzt eine neue Urkunde geschlossen mit der Auflassung drin. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, was ich abrechnen soll. Die 21101 oder die 21102. Kann mir hier jemand helfen? Als Wert setze ich den damaligen Kaufpreis an.
LG
ich bin mal wieder verwirrt. Wir haben einen "Vertrag" beurkundet, wonach die Käufer und Verkäufer nachträglich die Auflassung erklären. Der Kaufvertrag wurde ohne Auflassung geschlossen, daher wurde jetzt eine neue Urkunde geschlossen mit der Auflassung drin. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, was ich abrechnen soll. Die 21101 oder die 21102. Kann mir hier jemand helfen? Als Wert setze ich den damaligen Kaufpreis an.
LG