Hallo ihr Lieben!
Irgendwie habe ich gerade eine Denkblockade!
Ich habe einen Kaufvertrag, in dem der Kaufpreis netto ausgewiesen ist (Umsatzsteueroption). Neben dem Kaufgegenstand wird noch Inventar (natürlich brutto ausgewiesen) mitverkauft.
Jetzt muss ich ja eine Vergleichsberechnung durchführen. Kaufgegenstand (Wohnung) nach Nr. 21100 und Mehrwertsteuer nach Nr. 21200 und dann Vergleichsberechnung nach § 94 I. Das ist mir soweit klar.
Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich bei dieser Vergleichsberechnung als Wert für den Kaufgegenstand nur den Kaufpreis der Wohnung netto nehme oder dort schon das Inventar (brutto) mit drauf rechne und erst dann die Vergleichsberechnung durchführe.
Könnt ihr mir folgen? Und könnt ihr mir helfen???
Vielen Dank und liebe Grüße
Larissa
Umsatzsteueroption und Inventar
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Entstanden:
(1) 2,0 Gebühr 21100
Wert: Kaufpreis Wohnung (ohne USt) + Kaufpreis Inventar (einschl. USt.)
(2) 1,0 Gebühr 21200
Wert: Umsatzsteueroption, also 19% Kaufpreis Wohnung
höchstens 2,0 aus Gesamtwert von (1) und (2)
Bzgl. des Inventars steht auch etwas im "Streifzug", 12. Aufl., RdNr. 2393
(1) 2,0 Gebühr 21100
Wert: Kaufpreis Wohnung (ohne USt) + Kaufpreis Inventar (einschl. USt.)
(2) 1,0 Gebühr 21200
Wert: Umsatzsteueroption, also 19% Kaufpreis Wohnung
höchstens 2,0 aus Gesamtwert von (1) und (2)
Bzgl. des Inventars steht auch etwas im "Streifzug", 12. Aufl., RdNr. 2393