Hallo zusammen,
zunächst einmal ein frohes und gesundes neues Jahr. Ich hoffe, dass ihr alle gut reingekommen seid .
Ich habe hier zum ersten Mal einen Antrag auf Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses gem. § 26 GBO vorliegen. Der Antrag geht an das Nachlassgericht, ist aufgebaut wie ein Erbscheinsantrag, wobei in diesem Fall die Erben auf die Aufnahme der Erbteile gem. § 352 a II S. 2 FamFG verzichten, gleichzeitig setzen sie sich über den Nachlass auseinander, indem sie die Immobilien untereinander aufteilen.
Welche Gebühr fällt hier an? Im Streifzug habe ich hierzu nichts gefunden? Behandele ich die Urkunde wie einen Erbscheinsantrag und erhalte eine 1,0 oder ist es wie diese wie eine Auseinandersetzung zu behandeln, demnach eine 2,0 Gebühr angefallen? Als Wert würde ich den Nachlasswert nehmen.