Wir haben hier eine Registeranmeldung vorliegen, wonach ein Kommanditist die Haftungssumme (nicht die Kommanditeinlage) um € 200.000,00 erhöht.
Welchen Wert habe ich hier anzusetzen? Ist § 105 (1) Nr. 7 hier maßgeblich? Also € 200.000,00?
Wert Erhöhung der Haftungssumme bei einer KG
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1463
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Ich gebe hier einen Auszug aus dem Vertrag wieder:
"Am Festkapital der Gesellschaft sind die Komplementärin zu € 0,00 und die Kommanditisten A und B mit einem Kapitalanteil von je € 50.000,00 beteiligt.
Die Kapitalanteile der Kommanditisten entsprechen derzeit ihren Haftsummen.
Die Kommanditeinlage des A ist voll eingezahlt, B hat auf seine Einlage bisher eine Summe von € 5.000,00 eingezahlt.
Durch diesen Vertrag erhöhen die Gesellschafter mit Wirkung zum Tag der Handelsregistereintragung in Abänderung des Gesellschaftsvertrages vom …. die Haftsumme des Kommanditisten A um € 200.000,00 auf € 250.000,00.
Dies vorausgeschickt erklären die Parteien:
§ 1 Veränderung der Haftsumme
Die Haftsumme des Kommanditisten A wird von € 50.000,00 um
€ 200.000,00 auf € 250.000,00 erhöht.
Somit weichen die Kapitalanteile und die Haftsummen voneinander ab.
Es erfolgt keine Einzahlung von Kapitalanteil durch A
§ 2 Wirkung für die Gesellschaft und die Gesellschafter
1. Die veränderte Höhe der Haftungssumme wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam."
"Am Festkapital der Gesellschaft sind die Komplementärin zu € 0,00 und die Kommanditisten A und B mit einem Kapitalanteil von je € 50.000,00 beteiligt.
Die Kapitalanteile der Kommanditisten entsprechen derzeit ihren Haftsummen.
Die Kommanditeinlage des A ist voll eingezahlt, B hat auf seine Einlage bisher eine Summe von € 5.000,00 eingezahlt.
Durch diesen Vertrag erhöhen die Gesellschafter mit Wirkung zum Tag der Handelsregistereintragung in Abänderung des Gesellschaftsvertrages vom …. die Haftsumme des Kommanditisten A um € 200.000,00 auf € 250.000,00.
Dies vorausgeschickt erklären die Parteien:
§ 1 Veränderung der Haftsumme
Die Haftsumme des Kommanditisten A wird von € 50.000,00 um
€ 200.000,00 auf € 250.000,00 erhöht.
Somit weichen die Kapitalanteile und die Haftsummen voneinander ab.
Es erfolgt keine Einzahlung von Kapitalanteil durch A
§ 2 Wirkung für die Gesellschaft und die Gesellschafter
1. Die veränderte Höhe der Haftungssumme wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam."
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 17.12.2014, 10:52
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
Die Haftsumme und der Kommanditanteil weichen ja nicht voneinander ab. Der im Handelsregister einzutragende Kommanditanteil (= Haftsumme) des A beträgt 250.000,00 €. Der Geschäftswert der Anmeldung ist nach § 105 Abs. 1 Nr. 7 GNotKG zu bestimmen, also mit dem Erhöhungsbetrag von 200.000,00 €. Ob und in welcher Höhe A auf den Kommanditanteil etwas geleistet hat, ist eine Frage der persönlichen Haftung nach §§ 171, 172 HGB.
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1463
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Allerdings beträgt die Kommanditsumme des A nur € 50.000,00. Der Stb. hat gewünscht, dass folgender Satz in den Vertrag mit aufgenommen wird: "Somit weichen die Kapitalanteile und die Haftsummen voneinander ab."
Wie auch immer das rechtlich zu werten ist, für meine Kostenberechnung der HR-Anmeldung werde ich dann § 105 (1) Nr. 7 als Geschäftswertgrundlage nehmen.
Allerdings beträgt die Kommanditsumme des A nur € 50.000,00. Der Stb. hat gewünscht, dass folgender Satz in den Vertrag mit aufgenommen wird: "Somit weichen die Kapitalanteile und die Haftsummen voneinander ab."
Wie auch immer das rechtlich zu werten ist, für meine Kostenberechnung der HR-Anmeldung werde ich dann § 105 (1) Nr. 7 als Geschäftswertgrundlage nehmen.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!