Wertberechnung für Unterhaltsverzicht
Verfasst: 11.07.2018, 15:57
Hallo zusammen!
Es soll hier ein Ehevertrag beurkundet werden, der sich lediglich darauf beschränkt, dass die Ehepartner im Falle einer Scheidung gegenseitig auf ihre Unterhaltsansprüche verzichten. Der Ehemann ist zurzeit Alleinverdiener, die Ehefrau Mutter und Hausfrau.
Wenn ich es soweit richtig verstanden habe, wird der Wert grundsätzlich nach § 97 III berechnet, da es sich um den Austausch von Leistungen handelt. Richtig? Dann wäre ja der höhere Wert maßgebend, sprich das Einkommen des Ehemannes. Weiter würde ich dann gem. § 52 IV den 15fachen (beide sind zwischen 30 und 40) Jahreswert nehmen.
Meine Frage ist jetzt nur: Welchen Wert nehme ich als Grundlage? Das Bruttoeinkommen? Das Nettoeinkommen? Oder nur den Unterhalt, der zu zahlen wäre (falls ja, wie berechne ich diesen?). Der Ehemann verdient jährlich 113.000,00 € brutto. Davon kann ich doch unmöglich den 15fachen Wert nehmen...
Oder bin ich total auf der falschen Fährte und man nimmt nur einen Wert von 5.000,00 € gem. § 36?
Ich hoffe,jemand weiß Rat!
Viele Grüße
Sabrina
Es soll hier ein Ehevertrag beurkundet werden, der sich lediglich darauf beschränkt, dass die Ehepartner im Falle einer Scheidung gegenseitig auf ihre Unterhaltsansprüche verzichten. Der Ehemann ist zurzeit Alleinverdiener, die Ehefrau Mutter und Hausfrau.
Wenn ich es soweit richtig verstanden habe, wird der Wert grundsätzlich nach § 97 III berechnet, da es sich um den Austausch von Leistungen handelt. Richtig? Dann wäre ja der höhere Wert maßgebend, sprich das Einkommen des Ehemannes. Weiter würde ich dann gem. § 52 IV den 15fachen (beide sind zwischen 30 und 40) Jahreswert nehmen.
Meine Frage ist jetzt nur: Welchen Wert nehme ich als Grundlage? Das Bruttoeinkommen? Das Nettoeinkommen? Oder nur den Unterhalt, der zu zahlen wäre (falls ja, wie berechne ich diesen?). Der Ehemann verdient jährlich 113.000,00 € brutto. Davon kann ich doch unmöglich den 15fachen Wert nehmen...
Oder bin ich total auf der falschen Fährte und man nimmt nur einen Wert von 5.000,00 € gem. § 36?
Ich hoffe,jemand weiß Rat!
Viele Grüße
Sabrina