Widerruf Vollmacht
Verfasst: 03.07.2018, 09:24
Wir haben vor Jahren eine Vollmacht beurkundet mit mehreren Bevollmächtigten.
Nun wurde eine Vollmacht widerrufen, weil sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zerstritten haben.
Wir haben für die Vollmachtgeberin den Widerruf im ZVR eingetragen und sollen nun die an die Vollmachtnehmerin bereits übergebene Ausfertigung einholen.
Was rechne ich hier ab? Für die Eintragung ins ZVR erhalte ich ja nix. Kann ich eine Vollzugsgebühr nehmen oder eine Beratungsgebühr? Wir machen ja ein Schreiben bzgl. der Herausgabeaufforderung.
Nun wurde eine Vollmacht widerrufen, weil sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zerstritten haben.
Wir haben für die Vollmachtgeberin den Widerruf im ZVR eingetragen und sollen nun die an die Vollmachtnehmerin bereits übergebene Ausfertigung einholen.
Was rechne ich hier ab? Für die Eintragung ins ZVR erhalte ich ja nix. Kann ich eine Vollzugsgebühr nehmen oder eine Beratungsgebühr? Wir machen ja ein Schreiben bzgl. der Herausgabeaufforderung.