Nachträglicher Verkauf ohne Kaufpreisänderung
Verfasst: 25.04.2018, 14:22
Hallo, bei uns wurden Ende 2016 verschiedene Grundstücke zu einem Gesamtkaufpreis verkauft. Jetzt haben die Beteiligten gemerkt, dass sie vergessen haben, ein Grundstück mit anzugeben. Die Beteiligten sind bislang davon ausgegangen, dass das Grundstück mitverkauft war. Wir haben nun einen Nachtrag zum Kaufvertrag errichtet, dass das Grundstück als mitverkauft gilt und ein gesonderter Kaufpreis nicht zu zahlen ist, da die Beteiligten davon ausgegangen sind, dass es beim Erstvertrag mit dabei war und im Kaufpreis enthalten ist.
Jetzt stellt sich die Frage, wie die Nachtragsurkunde zu bewerten ist.
ich hätte eine 2,0 Gebühr aus dem Wert des Grundstücks angesetzt.
Meine Notarin sieht dies als falsa demonstratio und würde gemäß Streifzug RdNr. 37 nur 20-30 % des Grundstückes ansetzen. Außerdem überlegt sie, ob ein Nachtrag überhaupt beurkundet werden musste oder ob es nicht durch eine Eigenurkunde von ihr mit Feststellung und Grundbuchberichtigungsantrag hätte erfolgen können, so dass der Nachtrag mit einer 0,5 Gebühr nach KV 21201 Nr. 4 zu bewerten ist und für den Rest § 21 GNotKG gilt.
Wie ist eure Meinung dazu?
Jetzt stellt sich die Frage, wie die Nachtragsurkunde zu bewerten ist.
ich hätte eine 2,0 Gebühr aus dem Wert des Grundstücks angesetzt.
Meine Notarin sieht dies als falsa demonstratio und würde gemäß Streifzug RdNr. 37 nur 20-30 % des Grundstückes ansetzen. Außerdem überlegt sie, ob ein Nachtrag überhaupt beurkundet werden musste oder ob es nicht durch eine Eigenurkunde von ihr mit Feststellung und Grundbuchberichtigungsantrag hätte erfolgen können, so dass der Nachtrag mit einer 0,5 Gebühr nach KV 21201 Nr. 4 zu bewerten ist und für den Rest § 21 GNotKG gilt.
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