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Vollmacht zur Bestellung von Baulasten

Verfasst: 25.04.2018, 09:53
von POSA
Hallo zusammen,
ich muss eine Vollmacht zur Bestellung von Baulasten jedweder Art und jedwedem Umfangs abrechnen. Welchen Wert lege ich hier zugrunde? Kann mir jemand weiterhelfen...
Vielen Dank

Re: Vollmacht zur Bestellung von Baulasten

Verfasst: 25.04.2018, 15:16
von Martin Filzek
§§ 98, 36, 95 GNotKG wäre vielleicht eine allgemeine Antwort, denn eine konkrete ist nur im Einzelfall möglich: Wer bevollmächtigt wen und in welchem voraussichtlichen Umfang. Das heißt diese Formulierungen von "jedeweder Art und Umfang" bringen ja nichts für einen Außenstehenden, sie können vorsorglich so für die Gültigkeit der Vollmacht formuliert worden sein bei einer Klitsche, wo es nur um ganz wenige künftige Baulastenbestellungen geht, oder von einem riesengroßen Wohnungsunternehmen / Bauunternehmen / Großgrndbesitzer mit zahlreichen Objekten und ganz vielen solchen künftigen Bestellungen. Ihr müsstet den Mandanten also kennen und notfalls auch nach § 95 (Mitwirkungspflicht Beteiligte) nach dem geplanten Umfang für künftige Vollmachten fragen.
Höchstwert 1000.000 Euro, ansonsten je Baulast vielleicht ein Wert von 3 - 5.000 Euro oder mehr je nach Art der Baulasten, dieser Wert wäre natürlich entsprechend § 98 zu halbieren.

Notfalls Schätzung nach § 36 auf einen angemessen erscheinenden Wert, der 5.000 Euro nur dann betragen sollte, wenn es um einen relativ überschaubaren Grundbesitz und nur ganz wenige künftige Baulasten geht, sonst mindestens ein Vielfaches des Auffanghilfswerts.