Geschäftswert f Teilerb u Vermögensaus, unter Geschwistern
Verfasst: 12.03.2018, 10:32
Geschäftswertberechnung für Teilerb- und Vermögensauseinandersetzung unter Geschwistern
Liebe Kollegen,
bei der Berechnung folgender Geschäftswerte der Urkunde habe ich so meine Probleme
1. Teilerbauseinandersetzung für eine Wohnung (Erblasser noch Eigentümer) In Abt. III belastet
Wert: 500.000,00 €
gem §§ 35, 38, 97 I, 46, 86
voller Wert der Wohnung für die Kostenrechnung (kein Schuldenabzug)
2. Austauschvertrag bezüglich 1 Whg, 1 Haus (Geschwister Eigentümer zu je ½)
Wert Whg: 350.000,00 (in Abt. III belastet)
Wert Haus: 800.000,00 (lastenfrei)
hier nehme ich ½ des höheren Wertes für die Berechnung =
400.000,00 €
gem. §§ 35, 38, 97 III, 46, 86
3. Konten und Verbindlichkeiten
nach Ausgleich der Verbindlichkeiten erhalten die Geschwister das Guthaben zu je 1/2
Hier weiss ich nicht welche §§ maßgeblich sind und ob ich die Darlehen berücksichtigen muss? (Schuldenabzug)
Konto 1: Guthaben 100.000,00 €
Konto 2: Guthaben 20.000,00 €
Darlehen: -15.000,00 €
privates Darlehen gewährt durch Beteiligter 2: - 10.000,00 €
dem Erblasser seinerzeit gewährtes privates Darlehen gewährt durch Beteiligter 2: - € 5.000,00 €
Nehme ich jetzt für die Höhe des Geschäftswertes nur das Guthaben, in diesem Fall 120.000,00 oder ziehe ich sämtliche Darlehen davon ab? = € 90.000,00?
Greift hier § 38, Satz 2? (sonstige Vermögensmasse)
Der Geschäftswert ist nach 97 I voll anzusetzen nicht nach nicht 97 III ( ½) da hier kein Austausch stattfindet?
Für eure Denkanstöße bedanke ich mich bereits jetzt
Senta
Liebe Kollegen,
bei der Berechnung folgender Geschäftswerte der Urkunde habe ich so meine Probleme
1. Teilerbauseinandersetzung für eine Wohnung (Erblasser noch Eigentümer) In Abt. III belastet
Wert: 500.000,00 €
gem §§ 35, 38, 97 I, 46, 86
voller Wert der Wohnung für die Kostenrechnung (kein Schuldenabzug)
2. Austauschvertrag bezüglich 1 Whg, 1 Haus (Geschwister Eigentümer zu je ½)
Wert Whg: 350.000,00 (in Abt. III belastet)
Wert Haus: 800.000,00 (lastenfrei)
hier nehme ich ½ des höheren Wertes für die Berechnung =
400.000,00 €
gem. §§ 35, 38, 97 III, 46, 86
3. Konten und Verbindlichkeiten
nach Ausgleich der Verbindlichkeiten erhalten die Geschwister das Guthaben zu je 1/2
Hier weiss ich nicht welche §§ maßgeblich sind und ob ich die Darlehen berücksichtigen muss? (Schuldenabzug)
Konto 1: Guthaben 100.000,00 €
Konto 2: Guthaben 20.000,00 €
Darlehen: -15.000,00 €
privates Darlehen gewährt durch Beteiligter 2: - 10.000,00 €
dem Erblasser seinerzeit gewährtes privates Darlehen gewährt durch Beteiligter 2: - € 5.000,00 €
Nehme ich jetzt für die Höhe des Geschäftswertes nur das Guthaben, in diesem Fall 120.000,00 oder ziehe ich sämtliche Darlehen davon ab? = € 90.000,00?
Greift hier § 38, Satz 2? (sonstige Vermögensmasse)
Der Geschäftswert ist nach 97 I voll anzusetzen nicht nach nicht 97 III ( ½) da hier kein Austausch stattfindet?
Für eure Denkanstöße bedanke ich mich bereits jetzt
Senta