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Geschäftswert f Teilerb u Vermögensaus, unter Geschwistern

Verfasst: 12.03.2018, 10:32
von Senta81
Geschäftswertberechnung für Teilerb- und Vermögensauseinandersetzung unter Geschwistern

Liebe Kollegen,

bei der Berechnung folgender Geschäftswerte der Urkunde habe ich so meine Probleme

1. Teilerbauseinandersetzung für eine Wohnung (Erblasser noch Eigentümer) In Abt. III belastet

Wert: 500.000,00 €
gem §§ 35, 38, 97 I, 46, 86
voller Wert der Wohnung für die Kostenrechnung (kein Schuldenabzug)

2. Austauschvertrag bezüglich 1 Whg, 1 Haus (Geschwister Eigentümer zu je ½)

Wert Whg: 350.000,00 (in Abt. III belastet)
Wert Haus: 800.000,00 (lastenfrei)
hier nehme ich ½ des höheren Wertes für die Berechnung =
400.000,00 €
gem. §§ 35, 38, 97 III, 46, 86

3. Konten und Verbindlichkeiten
nach Ausgleich der Verbindlichkeiten erhalten die Geschwister das Guthaben zu je 1/2

Hier weiss ich nicht welche §§ maßgeblich sind und ob ich die Darlehen berücksichtigen muss? (Schuldenabzug)

Konto 1: Guthaben 100.000,00 €
Konto 2: Guthaben 20.000,00 €
Darlehen: -15.000,00 €
privates Darlehen gewährt durch Beteiligter 2: - 10.000,00 €
dem Erblasser seinerzeit gewährtes privates Darlehen gewährt durch Beteiligter 2: - € 5.000,00 €

Nehme ich jetzt für die Höhe des Geschäftswertes nur das Guthaben, in diesem Fall 120.000,00 oder ziehe ich sämtliche Darlehen davon ab? = € 90.000,00?
Greift hier § 38, Satz 2? (sonstige Vermögensmasse)
Der Geschäftswert ist nach 97 I voll anzusetzen nicht nach nicht 97 III ( ½) da hier kein Austausch stattfindet?

Für eure Denkanstöße bedanke ich mich bereits jetzt :)

Senta

Re: Geschäftswert f Teilerb u Vermögensaus, unter Geschwiste

Verfasst: 13.03.2018, 16:01
von Martin Filzek
Es ist immer schwierig, wenn komplizierte längere Urkunden vom Fragesteller schon mal mit bestimmten Voraussetzungen, bei denen Irrtümer möglich sind und etwas übersehen werden kann, was auch kostenrelevant ist, so kurz zusammengefasst werden, und dann dazu nach den Kosten gefragt wird ohne dass einem der Gesamtinhalt des gesamten Urkundenwortlauts bekannt ist.

Insbesondere die Nr. 2 der Sachverhaltszusammenfassung ist für mich unklar. Wieso 1/2 von einer höheren Austauschleistung und wer tauscht bei Haus und Wohnung was mit wem?

Ansonsten würde ich raten, dass bei einer insgesamt vielleicht vorliegenden Auseinandersetzung der Gesamtwert brutto für alle Vereinbarungen, zu denen eine solche Auseinandersetzung stattgefunden hat, maßgebend sein könnte.