Hallo,
es wurde eine Unterschriftsbeglaubigung unter einem Fremdentwurf einer Handelsregisteranmeldung vorgenommen und nun soll diese Urkunde an einen anderen Notar versandt werden. Bekomme ich neben der Unterschriftsbeglaubigungsgebühr (25100) auch noch die Festgebühr von 20,00 Euro (Übermittlung an Dritte/22124)?
Ich habe in einem Rundschreiben der Bundesnotarkammer Berlin gelesen, dass man diese Gebühr nicht bekommt, wenn eine Gebühr nach 25100 anfällt. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen
Übermittlungsgebühr an Dritte
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Ich tippe, dass du das Schreiben falsch gelesen hast.
Es dürfte nur den Fall der KV Nr. 22124 Nr. 2 betreffen.
Hierzu steht auch im Text der Vorschrift:
"(2) Die Gebühr nach Nummer 2 entsteht nicht neben der Gebühr 25100 oder 25101."
Es dürfte nur den Fall der KV Nr. 22124 Nr. 2 betreffen.
Hierzu steht auch im Text der Vorschrift:
"(2) Die Gebühr nach Nummer 2 entsteht nicht neben der Gebühr 25100 oder 25101."