Ist Übertragung v. Miteigentumsanteilen Austauschleistung?

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Martin Filzek
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#11

25.09.2017, 12:57

Ja.
Ob man dann eine zusätzliche Gebühr dafür berechnen kann - diese würde ja wegen der Mindestgebühr 120 Euro betragen, was auch bei einem höheren Geschäftswert von 7.000 Euro statt 5.000 Euro entstehen würde - hängt davon ab, ob man sachliche Rechtfertigungsgründe dafür findet, dass eine gesonderte Urkunde gemacht wurde. Ansonsten wäre es möglich, die Aufnahme einer gesonderten Urkunde als Fehler anzusehen i.S.v. § 21 GNotKG und nur den Geschäftswert des Beschlusses von 5.0000 Euro beim Gesamtwert der anderen Urkunde nach §§ 35, 86 hinzu zu addieren, wodurch sich entweder gar keine Mehrkosten ergeben oder eine geringere Kostensteigerung (durch die Degression der Gebührentabelle) als wenn eine gesonderte Gebühr berechnet würde, was nur durch die - evtl. sachlich berechtigte - gesonderte Urkunde möglich wäre.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Greenhill
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#12

25.09.2017, 14:39

In Ordnung. Vielen Dank! Dann kann ich die Akte nun fertig stellen. :thx :wink2
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