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Wertberechnung Pflichtteilsverzicht

Verfasst: 05.09.2017, 11:29
von Kanzlei17c
Hab noch 'ne weitere Akte auf den Schreibtisch bekommen.

Ehepaar haben zwei Kinder.

Reinvermögen der Eltern ist jeweils 90.000,00 = 180.000,00 €

Die Tochter bekommt jetzt vorab 50.000,00 €, was sie sich auf den ersten Erbfall anrechnen lassen muss.

Wie berechne ich den Gegenstandswert?

Reinvermögen 180.000,00
- 50.000,00
= 130.000,00 €


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Re: Wertberechnung Pflichtteilsverzicht

Verfasst: 05.09.2017, 13:21
von Katty
Die Frage ist für mich unklar.
Wer verzichtet wem gegenüber auf sein Pflichtteilsrecht?

Wenn ich allein nach der Überschrift gehe / Wertberechnung Pflichtteilsverzicht:
Ausgehend vom modifizierten Reinvermögen (Wert des Vermögens, darauf lastende Verbindlichkeiten werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Vermögens) wird der Wert des Pflichtteils (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) ausgerechnet und als Wert für die Kostenberechnung zugrunde gelegt.

Re: Wertberechnung Pflichtteilsverzicht

Verfasst: 05.09.2017, 15:53
von Kanzlei17c
Die Tochter verzichtet auf den Pflichtteil aber nur gegenüber dem Erstversterbenden

Re: Wertberechnung Pflichtteilsverzicht

Verfasst: 05.09.2017, 16:18
von Katty
Dann würde ich nehmen 90.000,-- € Vermögenswert des einen Elternteils, davon 1/4 = gesetzlicher Erbteil der Tochter mit 22.500,-- € und davon die Hälfte = 11.250,-- EUR als Wert für den Pflichtteilsverzicht.

Re: Wertberechnung Pflichtteilsverzicht

Verfasst: 06.09.2017, 10:46
von Kanzlei17c
Muss ich die vorab erhaltenen 50.000,00 € nicht in Abzug bringen?

Kam jetzt auf folgende Berechnung:

1. Erbfall

Vermögen abzgl. Zuwendung 65.000,00 €
davon Pflichtteil 1/8 8.125,00 €

2. Erbfall (Streifzug Nr. 779)

Vermögen abzgl. Zuwendung 65.000,00 €
davon Pflichtteil 1/8 8.125,00 €

Wert insgesamt 16.250,00 € ??