Übergabevertrag -----> Geschäftswertberechnung
Verfasst: 18.06.2017, 17:32
Ich muss einen Übergabevertrag abrechnen, der grob dargestellt folgendes vorsieht:
Eltern (beide über 70 Jahre) sind Eigentümer der unbelasteten Grundbesitzung (Wert: EUR 240.000,00), diese wird an den Sohn übertragen.
Zugunsten der Eltern wird ein Wohnrecht eingetragen (Jahreswert: EUR 6.000,00)
Zugunsten der am Vertrag beteiligten Schwester wird ein Mitbenutzungsrecht an zwei Räumen sowie ein Vorkaufsrecht vereinbart, Vorkaufsrecht wird grundbuchlich gesichert
Der Sohn verpflichtet sich, ohne Zustimmung die Grundbesitzung nicht zu veräußern oder zu belasten.
Der Bruder zahlt ratenweise an seine Schwester einen Ausgleichsbetrag in Höhe von EUR 80.000,00, dieser Anspruch wird durch eine Sicherungshypothek abgesichert.
Pflichtteilsverzicht des Sohnes
gegenständlicher beschränkter Pflichtteilsverzicht der Tochter.
Ich bin mir bei der Geschäftswertberechnung nicht so ganz sicher. Ich würde wie folgt abrechnen:
Wert Grundbesitzung: EUR 240.000,00 gegenüberstellen mit Wert Wohnrecht gem. § 52 Abs. 4 EUR 30.000,00
Wert Vorkaufsrecht gem. 51 EUR 120.000,00
Wert Verfügungsverbot gem. § 50 EUR 24.000,00
evt. Wert Mitbenutzung der 2 Räume
Jetzt zu meinen Problemen:
Wie ist das Mitbenutzungsrecht zu bewerten?
Der Ausgleichsbetrag und der Pflichtteilsverzicht der Tochter sind gem. § 97 Abs. 3 zu bewerten,
daher ist der Ausgleichsbetrag von EUR 80.000,00 dem Pflichtteilsverzicht (1/8 von EUR 240.000,00) EUR 30.000,00 gegenüberzustellen, der höhere Wert ist maßgeblich, also EUR 80.000,00. Dieser Betrag ist gesondert anzusetzen????
Da der Wert der Grundbesitzung höher liegt als der Wert der übernommen Gegenleistungen, liegt der Geschäftswert bei EUR 240.00,00????
Eltern (beide über 70 Jahre) sind Eigentümer der unbelasteten Grundbesitzung (Wert: EUR 240.000,00), diese wird an den Sohn übertragen.
Zugunsten der Eltern wird ein Wohnrecht eingetragen (Jahreswert: EUR 6.000,00)
Zugunsten der am Vertrag beteiligten Schwester wird ein Mitbenutzungsrecht an zwei Räumen sowie ein Vorkaufsrecht vereinbart, Vorkaufsrecht wird grundbuchlich gesichert
Der Sohn verpflichtet sich, ohne Zustimmung die Grundbesitzung nicht zu veräußern oder zu belasten.
Der Bruder zahlt ratenweise an seine Schwester einen Ausgleichsbetrag in Höhe von EUR 80.000,00, dieser Anspruch wird durch eine Sicherungshypothek abgesichert.
Pflichtteilsverzicht des Sohnes
gegenständlicher beschränkter Pflichtteilsverzicht der Tochter.
Ich bin mir bei der Geschäftswertberechnung nicht so ganz sicher. Ich würde wie folgt abrechnen:
Wert Grundbesitzung: EUR 240.000,00 gegenüberstellen mit Wert Wohnrecht gem. § 52 Abs. 4 EUR 30.000,00
Wert Vorkaufsrecht gem. 51 EUR 120.000,00
Wert Verfügungsverbot gem. § 50 EUR 24.000,00
evt. Wert Mitbenutzung der 2 Räume
Jetzt zu meinen Problemen:
Wie ist das Mitbenutzungsrecht zu bewerten?
Der Ausgleichsbetrag und der Pflichtteilsverzicht der Tochter sind gem. § 97 Abs. 3 zu bewerten,
daher ist der Ausgleichsbetrag von EUR 80.000,00 dem Pflichtteilsverzicht (1/8 von EUR 240.000,00) EUR 30.000,00 gegenüberzustellen, der höhere Wert ist maßgeblich, also EUR 80.000,00. Dieser Betrag ist gesondert anzusetzen????
Da der Wert der Grundbesitzung höher liegt als der Wert der übernommen Gegenleistungen, liegt der Geschäftswert bei EUR 240.00,00????