Hallo,
mich würde interessieren, wie Ihr die XML-Strukturdaten bei KV m. Finanzierungs-GS abrechnet. Habe hierüber nichts genaues gefunden.
Man bekommt sie doch nur einmal, richtig? Wir rechnen diese hier immer mit dem KV ab, sprich aus dem Wert des Kaufpreises. Habe hier einen Fall vorliegen, bei dem ein Bauplatz für 25.000,00 € verkauft wird und die zugehörige GS über 230.000,00 € bestellt wird. Kann man hier die Geb. gem. 22114 auch bei der GS über 230.000,00 € berechnen?
Vielen Dank im Voraus!
LG Birgit
XML-Strukturdaten bei KV mit GS
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1459
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Da es sich um zwei Beurkundungsverfahren handelt (KV und GS) würde ich hier auch zweimal die XML-Gebühr abrechnen.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1459
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Es ändert m.E. nichts daran, da es zwei Verfahren sind. In der Regel wird die Fi-GS jedoch lange vor der Eigentumsumschreibung eingereicht.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
- *Birgit*
- Forenfachkraft
- Beiträge: 166
- Registriert: 28.03.2008, 09:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: Advoware
Das schon. Aber der KV wird zusammen mit der GS ja eingereicht zur Eintragung der AV.
Mir ist nur nicht ganz klar, warum man bei der HR-Anmeldung mit notariellem Beschluss dann die Geb. nur 1x bekommt... Oder hab ich da einen Denkfehler...
Okay, dann rechne ich die Geb. beim KV und bei der GS ab. Vielen Dank nochmals!
LG Birgit
Mir ist nur nicht ganz klar, warum man bei der HR-Anmeldung mit notariellem Beschluss dann die Geb. nur 1x bekommt... Oder hab ich da einen Denkfehler...
Okay, dann rechne ich die Geb. beim KV und bei der GS ab. Vielen Dank nochmals!
LG Birgit
Viele Grüße Birgit
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 37
- Registriert: 02.10.2013, 10:52
- Beruf: Reno-gehilfin
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Also wir rechnen für den KV und die GS auch jeweils einmal die XML Gebühr ab, also einmal für den KV und einmal für die GS, auch wenn diese beiden zusammen eingereicht werden. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Vorgänge auch, wenn beides zusammen eingereicht wird. Beim Beschluss mit Handelsregisteranmeldung ist dieses nur ein Vorgang, also nur einmal die XML Gebühr.