Grundschuld nach Versteigerung

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sague
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#1

20.09.2016, 13:21

Hallo,
habe in letzter Zeit häufiger Grundschulden, die ein ersteigertes Grundstück belasten, der Verteilungstermin aber noch nicht stattgefunden hat. Grundschuld wird ausgefertigt, kann aber noch nicht dem GBA überreicht werden, weil noch der Alteigentümer eingetragen ist. Meine Frage nun: Kann man in solchen Fällen eine Überwachungsgebühr abrechnen??? Immerhin wird ja die Ausferigung der Grundschuld erst dem GBA überreicht, wenn der Ersteigerer im GB eingetragen worden ist. Ein Anruf bei unserer zuständigen Bezirksrevisorin hat leider nichts gebracht ... die war ratlos!
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NoFaWi
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#2

20.09.2016, 14:49

Zunächst:
natürlich kann der Antrag sofort gestellt. Da gibt es nichts zu überwachen. Mit Zuschlagbeschluss ist der Ersteher Eigentümer.

In die GS nehme ich folgende Hinweise auf:
Der Notar wies darauf hin, dass er den Antrag auf Eintragung der neu bestellten Grundschuld bereits jetzt beim Grundbuchamt einreichen kann, dieser Antrag aber durch das Grundbuchamt erst nach Vollziehung des noch einzureichenden Grundbuchersuchens des Vollstreckungsgerichts erledigt wird (§ 130 Abs. 3 ZVG).

Der Notar wies weiter auf Folgendes hin:

Mit Eintragung von Sicherungshypotheken für übertragene Forderungen gegen den Ersteher können sich vorrangige Rechte ergeben. Auch wenn der Ersteher sein Meistgebot (voll) zahlt, kann es für einen (ungewissen oder bedingten) Zuzahlungsbetrag (§§ 50, 51 ZVG) zur Eintragung rangbesserer Sicherungshypotheken kommen (§§ 125, 128 Abs. 1 und 2, § 130 Abs. 1 ZVG). Überdies kann ein nach dem Zuschlagsbeschluss erloschenes Grundstücksrecht (§ 91 Abs. 1 ZVG) infolge Liegenbelassungsvereinbarung doch noch (mit bisherigem Rang) bestehen bleiben (§ 91 Abs. 2 ZVG).

Also alles easy. Sofort ab damit zum Grundbuchamt.

Edit: der Antrag selbst darf weder zurückgewiesen, noch mit einer Zwischenverfügung behandelt werden; LG Gera, Beschluss vom 19.03.02, 5 T 65/01; MittBayNot. 2/02 S. 130 ff.
sague
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#3

22.09.2016, 08:38

:thx hab bisher immer eine Zwischenverfügung vom Gericht bekommen, aber jetzt kann ich ja kontern :mrgreen:
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