Wert Rechtswahl - Eilt -
Verfasst: 19.10.2015, 12:11
Ich eröffne jetzt nochmal ein neues Thema.
Wir haben hier Käufer (einer türkische Staatsangehörigkeit, einer deutsche, bei Heirat beide türkisch), die eine Rechtswahl dahingehen treffen wollen, dass sie für das künftige unbewegliche Vermögen das Recht der Bundesrepublik Deutschland wählen. Da der Kaufvertrag noch nicht beurkundet ist, fragen die nun an, ob sie die Rechtswahl nicht vorher in einer separaten Urkunde erklären können, damit der Wert des zu erwerbenden Grundstücks nicht mit in das Vermögen fällt.
Kann man das machen und wird dann als Wert wirklich nur deren derzeitiges Vermögen (gleich 0) angegeben?
Wir haben hier Käufer (einer türkische Staatsangehörigkeit, einer deutsche, bei Heirat beide türkisch), die eine Rechtswahl dahingehen treffen wollen, dass sie für das künftige unbewegliche Vermögen das Recht der Bundesrepublik Deutschland wählen. Da der Kaufvertrag noch nicht beurkundet ist, fragen die nun an, ob sie die Rechtswahl nicht vorher in einer separaten Urkunde erklären können, damit der Wert des zu erwerbenden Grundstücks nicht mit in das Vermögen fällt.
Kann man das machen und wird dann als Wert wirklich nur deren derzeitiges Vermögen (gleich 0) angegeben?