Telekommunikationspauschale für jedes notarielle Geschäft

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Stromberg
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#1

16.04.2015, 13:15

Guten Tag,

ich bräuchte eine Aufklärung:

Ich lese gerade im Streifzug (11. Auflage), Seite 40/41.

Es geht um folgendes:

Ich habe einen Kaufvertrag und setze hier nach 32005 20,00 € an.
Dann habe ich ein Verwahrgeschäft mit einer Gebühr von 192,00 €.
Dann habe ich eine Grundschuld über 50.000 € = 165,00 €
und noch eine Grundschuld über 50.000 € = 165,00 €
für die letzte gebe ich eine Rangbescheinigung ab = 49,50 €.

Verstehe ich das richtig, dass ich für das Verwahrgeschäft, die beiden Grundschulden und die Rangbescheinigung auch eine Telekommunikationspauschale erheben kann, also

für das Verwahrgeschäft 20,00 €,
für jede Grundschuld 20,00 € und für
die Rangbescheinigung 9,90 €?

Danke
Stromberg
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#2

22.04.2015, 08:17

... war meine Frage zu blöd oder zu schwierig?
nico86
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#3

22.04.2015, 08:30

Ja, könntest du.
Wir handhaben es allerdings so, dass wir dann nicht für jedes Geschäft die 20,00 € (bzw. 20 %, die 20,00 € sind ja das Maximum, welches aber bereits ab 100,00 € Gebühr erreicht wird) nach KV-Nr. 32005 ansetzen sondern gem. KV-Nr. 32004 die tatsächliche Pauschale von -wenn wir beispielsweise nur einen weiteren Brief versenden- 0,62 € ansetzen.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Stromberg
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#4

22.04.2015, 08:34

Danke, das wollte ich hören. Allein dass ich es könnte reicht mir. In der Praxis werde ich es so handhaben wie Du.
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