Betreuungsbühr Belastungsvollmacht Sicherungsabrede 2 Banken

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Stromberg
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#1

05.03.2015, 15:22

Guten Tag,


ich habe zwei finanzierende Banken und bei beiden habe ich die Abtretung angezeigt etc.
Bekomme ich jetzt für jede der Anzeigen jeweils eine Betreuungsgebühr?



Danke
larifari
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#2

05.03.2015, 16:06

Die Betreuungsgebühr fällt nur einmal an (§ 93 I GNotKG), wenn es sich um ein Verfahren handelt.
Stromberg
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#3

05.03.2015, 16:29

okay........

ein Kaufvertrag, zwei Grundschuldbestellungsurkunden = ein Verfahren = eine Betreuungsgebühr


Werte der beiden GS-Bestellungen zusammenrechnen?
Martin Filzek
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#4

05.03.2015, 18:25

Stromberg hat geschrieben:okay........

Man solllte vielleicht nicht o.k. sagen zu einer allgemeinen Aussage, die den Fall vielleicht nicht ganz trifft. Im Normfalfall wird es doch so sein, dass der Kaufvertrag in einer Urkunde ein VErfahren ist und die Grundschuldbestellungen in zwei gesonderten Urkunden zwei gesonderte Verfahren. Entsprechend entstehen für die 'Anzeige der Abtretung der Darlehensauszahlungsansprüche und / oder Hinweis auf eingeschränkte Zweckerklärung in jedem der einzelnen Verfahren gesonderte Betreuungsgebühren aus den jeweiligen konkreten Werten § 113 in diesen einzelnen Verfahren.


ein Kaufvertrag, zwei Grundschuldbestellungsurkunden = ein Verfahren = eine Betreuungsgebühr

Das wäre nur dann richtig, wenn - was sehr selten bis fast nie vorkommt - ein Kaufvertrag und zwei Grundschuldbestellungen in einer Urkunde zusammengefasst würden, evtl. auch problematisch wegen § 93 II GNotKG. Siehe auch oben zu "okay".


Werte der beiden GS-Bestellungen zusammenrechnen?
Im Normalfall wohl kaum, siehe oben.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
larifari
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#5

06.03.2015, 08:09

Dann fällt also die Betreuungsgebühr für jede Grundschuldbestellung gesondert an nach dem jeweiligen Wert der Grundschuldbestellung (so wohl auch Diehn in Korintenberg, § 93 Rd. 11).
Stromberg
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#6

06.03.2015, 08:44

#4

Das ist der Fluch der sms, Emails etc. Die Intonation geht verloren bzw. sie ist gar nicht da. Hätte ich Dir, lieber Martin, gegenübergesessen, hättest Du aus meinem verbalen okay herausgehört, dass ich die Erklärung von larifari nicht ganz übernommen habe.
Aber ich bin jedesmal froh, wenn mir überhaupt jemand antwortet und ich war mir sicher, wenn die Antwort nicht richtig ist, wird sich einer, der sich auskennt, melden.... und so ist es ja auch gewesen.
Martin Filzek
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#7

06.03.2015, 10:44

Stromberg hat geschrieben:#4

Das ist der Fluch der sms, Emails etc. Die Intonation geht verloren bzw. sie ist gar nicht da. Hätte ich Dir, lieber Martin, gegenübergesessen, hättest Du aus meinem verbalen okay herausgehört,

Danke für die liebe Anrede und das Kompliment bzw. wahrscheinlich Überschätzung meiner vermuteten Fähigkeit, aus Äußerungen aus Körper- und Gesichtssprache oder Betonung dann das Gegenteil der objektiven Äußerung herauszuhören, bin mir nicht ganz sicher, ob ich das geschafft hätte.

dass ich die Erklärung von larifari nicht ganz übernommen habe.
Aber ich bin jedesmal froh, wenn mir überhaupt jemand antwortet und ich war mir sicher, wenn die Antwort nicht richtig ist, wird sich einer, der sich auskennt, melden.... und so ist es ja auch gewesen.
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Augustus
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#8

06.03.2015, 15:24

Jupp03/11

#9

06.03.2015, 15:31

Die Entscheidung hat aber nicht viel mit diesem Thema zu tun.
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