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Abrechnung Entwurf eines Kaufvertrages

Verfasst: 08.01.2015, 11:01
von großes-sternchen
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage welchen Gebührensatz rechnet Ihr bei der Anfertigung eines Kaufvertrages (mit Auftrag) ab.
Da dies ja nach § 92 im Ermessen des Notars liegt?

Ich meine auf einem Seminar gehört zu haben, sogar die 2,0 Gebühr in Ansatz bringen zu können!

Nun würde es mich mal interessieren wie ihr das macht?

In meinem Fall wurden an dem Kaufvertrag 4 x mal erhebliche Änderungen vorgenommen.

Viele Grüße und :thx

Re: Abrechnung Entwurf eines Kaufvertrages

Verfasst: 08.01.2015, 11:37
von Revisor
Das Ermessen ist aber in den Fällen des § 92 Abs. 2 GNotKG ausgeschlossen.

Re: Abrechnung Entwurf eines Kaufvertrages

Verfasst: 08.01.2015, 11:53
von großes-sternchen
Aber in § 92 Abs. 1 steht doch, dass im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umfangs der erbrachten Leistung nach "billigem Ermessen" durch den Notar die Gebühr festzusetzen ist. Für welche Fälle gilt dann dieser Absatz?

Und gem. § 92 Abs.2 ist der Höchstsatz bei vollständiger Erstellung des Entwurfs anzuwenden. Also hier im Fall des Kaufvertrages doch dann die 2,0 ?

Oder habe ich das falsch verstanden?