Aufteilung der Auswärtsgebühr

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Stromberg
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#1

28.11.2014, 14:35

Guten Tag,

ich habe folgenden Fall (das erste Mal):

Der Notar fährt zu einem Ehepaar und beurkundet ein Testament mit einer Auswärtsgebühr von 50 € nach KV 26003.

Danach fährt er weiter zu einem Ehepaar und nimmt Unterschriften unter einem Löschungsantrag entgegen (2 Urkunden), quasi liegen beide Termine auf einem Weg.
Dort würde er normalerweise nach KV 26002 mit An- und Abfahrt 1 Stunde, also 100 €, veranschlagen.

Muss ich irgendwie die Auswärtsgebühr anteilig berechnen? Und wenn ja, wie?

Danke für eine Antwort, Gruß
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