Guten Morgen,
es hat eine WEG-Versammlung (12 Eigentümer) stattgefunden, in der eine Änderung der Teilungserklärung beurkundet wurde mit einem Geschäftswert von 240.000 €.
3 Eigentümer lassen sich vertreten.
Meine Frage: Welchen Wert nehme ich für die jeweilige Genehmigungserklärung?
Halber Geschäftswert § 98 Abs. 1 oder
Berechnung nach § 98 Abs. 2, also 240.000 € : 12 : 2 ?
Danke
Wert Genehmigung Teilungserklärung
- Sarah84
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Bei Zustimmungserklärungen eines gegenwärtigen oder künftigen Mitberechtigten ermäßigt sich der nach § 98 Abs. 1 bestimmte Geschäftswert (1/2 Wert der Beurkundung), nochmals auf den Bruchteil, der dem Anteil der Mitberechtigung entspricht § 98 Abs. 2.
Vgl. hierzu Streifzug durch das GNotKG 10. Auflage RN 2743 ff.
Vgl. hierzu Streifzug durch das GNotKG 10. Auflage RN 2743 ff.