Kosten Vertretung im Erbscheinsverfahren

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Sarah84
Forenfachkraft
Beiträge: 192
Registriert: 04.09.2013, 15:42
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.09.2014, 17:12

Hallo! :D

Mein Chef hat einen Mandanten im Erbscheinsverfahren vertreten.

Vorab hat er auch einen Erbscheinsantrag beurkundet, welchen ich auch abgerechnet habe. (Wert: 100.000,00 €)

Nun soll mein Chef diesen Antrag bei Gericht im Auftrage des Mandanten zurücknehmen.

Mein eigentliche Frage ist, kann ich noch eine weitere Tätigkeit abrechnen, weil mein Chef zig Schreiben an Gericht, weitere Erben und deren Rechtsanwälte geschrieben hat?

Wenn ja, würde ich mich über einen Tipp der richtigen KV-Nummer und den passenden Wert freuen.

Im GNotKG habe ich leider nichts gefunden.

Vielen lieben Dank!
Benutzeravatar
Sarah84
Forenfachkraft
Beiträge: 192
Registriert: 04.09.2013, 15:42
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

24.09.2014, 08:42

Ich würde nun laut RN 299 Streifzug 10. Auflage durch das GNotkG eine 0,5 Betreuungsgebühr ansetzen.

Ich finde sonst nichts passendes ...
Antworten